Urlaubsanspruch beim befristeten Vertragsende

Sehr geehrter Fragenbeantworter,

ich habe hier auf der Seite schon versucht meinen Fall zu finden, bin aber leider auf Granit gestoßen.

Ich befinde mich zurzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis und werde jedoch nicht in der Firma weiterarbeiten (den nächsten Vertrag nicht unterschreiben). Ich habe keinen Tarifvertrag. Sechs Tage Urlaub stehen mir noch zu und diese würde ich gern in Anspruch nehmen, bevor der Vertrag bis einschließlich September ausläuft. Ich habe mir aus dem Vorjahr ein paar Urlaubstage auch überschreiben lassen auf dieses Jahr, wegen betrieblicher Gründe.
Wie gesagt habe ich noch 6 Resturlaubstage. Nun zu meinen Fragen.
Habe ich Anspruch auf meine 6 Tage Urlaub?
Muss der Chef ihn mir genehmigen, auch wenn ich diesen Wunsch nicht bis diesen Januar eingereicht und somit nicht genehmigen lassen habe?
Muss er mir den Resturlaub auszahlen, wenn er mir ihn nicht gestattet und wenn ja, wieviel (Prozent vom Gehalt?)?

Im Voraus, vielen Dank für die Antwort

Guten Tag,

ich bin wohl in der Lage, spezielle Fragen zum ‚Brandschutz‘ zu beantworten.

Bei Ihrem Problem suchen Sie besser einen Spezialisten aus dem Fachbereich ‚Arbeitsrecht‘.

Gruß
Brandschutz24

hallo,
also als tipp, du musst im bundesurlaubsgesetz nachschauen, einfach google oder wikipedia, da steht alles drin was in sachen urlaub und ggf. auszahlung gesetzlich geregelt ist. daran muss sich jeder arbeitgeber halten.

gruß elvira

Hallo Cain 2011,
ein AN hat bei einem Arbeitsverhältnis, auch wenn es befristet ist. Anspruch auf Erholungsurlaub.
Sie haben 6 Tag EU, die Sie nehmen wollen. Als AN können Sie ihren Urlaub nach Abstimmung mit dem AG jeder Zeit nehmen. Hat der AG einen betriebl Grund, der es ihm nicht ermöglicht ihren EU zu genehmigen, dann muss der AG ihnen diesen Grund schriftlich mitteilen. Der EU ist gem. § 7 Abs.4 BUrlH abzugeten.
Abgeltung gem. § 11 Abs.1 BUrlG.

Mfg
O.B.