Urlaubsanspruch berechnen

Hallo,

hatte hier schon mal durch geschaut, aber nie so recht was passendes gefunden.
Es ist folgendes Problem.
Arbeitnehmerin tritt zum 07.01.2008 in einen Arbeitsvertrag. Hat einen Urlaubsanspruch von 25 Tagen.
Vom AG wurden jedoch 2 Urlaubstage abgezogen: Grund 7 Tage von dem Jahr wurden nicht gearbeitet. Bzw. der halbe Monat gilt nicht als Arbeitseintritt. Der Urlaub wurde somit nur für 11 Monate berechnet. (So sind die Aussagen des AG), des weiteren wurden etwas von das ist rechtlich gesagt, nur wo man das findet, oder wie der AG darauf kommt, haben sie nicht geschildert.

Nun meine Frage ist es Rechtens?? Und wenn ja, wo kann ich einen solchen Paragraphen finden?
Und wenn es nicht rechtens ist, wie kann ich ich mich dagegen wehren?

GRUSS AL

Nun meine Frage ist es Rechtens?? Und wenn ja, wo kann ich
einen solchen Paragraphen finden?

Hallo,
lt. BUrlG § 5 Teilurlaub: Bei 25 Tagen Jahresurlaub ergibt sich ein Anspruch von 23 Tagen (22,916) für 11 volle Monate, da Teile eines Monats nicht berücksichtigt werden.
VG
Hermann

>>lt. BUrlG § 5 Teilurlaub: Bei 25 Tagen Jahresurlaub ergibt sich ein Anspruch von 23 Tagen (22,916) für 11 volle Monate, da Teile eines Monats nicht berücksichtigt werden.

Hallo Hermann,
danke für Deine Antwort. Nun wieso werden dann in einigen
Firmen halbe Monate angerechnet, bei anderen aber nicht? Ich
finde 2 Tage weniger Urlaub, nur weil man am 2./3./4.01. nicht
gearbeitet hat ziemlich heftig.
Naja kann ja wahrscheinlich doch nichts daran ändern.

VG AL

Hallo AL,

das BUrlG hindert einen AG nicht, FREIWILLIG mehr zu geben.
Einige AG tun das eben.
Allerdings wäre es interessant zu wissen, was denn in dem Arbeitsvertrag als Beginn des Arbeitsverhältnisses steht. Das wäre nämlich das maßgebliche Datum für die Urlaubsberechnung, nicht die tatsächliche Arbeitsaufnahme.

&Tschüß

Wolfgang