Hallo,
ich habe den Artikel zu Urlaubsanspruch gelesen und ich habe ihn auch verstanden, aber da meine Frage „etwas spezieller“ ist, muss ich mich doch noch mal an das Forum wenden.
Wie wäre der Urlaubsanspruch nach dem BUrlG zu berechnen, wenn folgende Teilzeit-Bedingungen vorliegen würden:
- Der Arbeitnehmer ist seit 7 Monaten als Aushilfe beschäftigt, eine feste Stundenzahl pro Monat wurde nicht vereinbart.
- Der Arbeitnehmer hat fristgerecht gekündigt, anteiligen Urlaub hatte er bisher nicht genommen, da die ersten 6 Monate als Probezeit vereinbart waren.
- Es existiert keine Tarifbindung, daher gilt BUrlG
Da die Arbeitszeit unregelmäßig war (selten volle Tage), kann eine Gesamtstundenzahl errechnet werden. Wie kann aber dieser Gesamtstundenzeitraum auf das BUrlG übertragen werden, da dieses ja von Werktagen spricht? Gibt es da einen Standard (8 Stunden-Tag, 6 Tage die Woche, …)???
vielen lieben Dank vorab schonmal für ein paar Hinweise!
viele Grüße, Sonja