Urlaubsanspruch berechnen?!

Hallo,

ich habe den Artikel zu Urlaubsanspruch gelesen und ich habe ihn auch verstanden, aber da meine Frage „etwas spezieller“ ist, muss ich mich doch noch mal an das Forum wenden.

Wie wäre der Urlaubsanspruch nach dem BUrlG zu berechnen, wenn folgende Teilzeit-Bedingungen vorliegen würden:

  • Der Arbeitnehmer ist seit 7 Monaten als Aushilfe beschäftigt, eine feste Stundenzahl pro Monat wurde nicht vereinbart.
  • Der Arbeitnehmer hat fristgerecht gekündigt, anteiligen Urlaub hatte er bisher nicht genommen, da die ersten 6 Monate als Probezeit vereinbart waren.
  • Es existiert keine Tarifbindung, daher gilt BUrlG

Da die Arbeitszeit unregelmäßig war (selten volle Tage), kann eine Gesamtstundenzahl errechnet werden. Wie kann aber dieser Gesamtstundenzeitraum auf das BUrlG übertragen werden, da dieses ja von Werktagen spricht? Gibt es da einen Standard (8 Stunden-Tag, 6 Tage die Woche, …)???

vielen lieben Dank vorab schonmal für ein paar Hinweise!

viele Grüße, Sonja

Hallo

Erst mal müssen drei Fragen geklärt werden:

  1. Zu wann hat der AN gekündigt?
  2. Wann genau begann das AV im letzten Jahr?
  3. Wieviel Urlaub bekommen die Kollegen / Kolleginnen?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

hier die Antworten:

Erst mal müssen drei Fragen geklärt werden:

  1. Zu wann hat der AN gekündigt?

15.06.2010

  1. Wann genau begann das AV im letzten Jahr?

01.12.2009

  1. Wieviel Urlaub bekommen die Kollegen / Kolleginnen?

24 Werktage nach BUrlG

viele Grüße, Sonja

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Hallo

Dann klingt der erfragte Fall zunächst sehr schwierig, ist aber letztendlich ganz einfach.

Es besteht Anspruch auf 6/12 des Jahresanspruchs, das sind dann 12 Werktage, also zwei Wochen. Die unregelmäßigen Einsatzzeiten ändern an dem Ergebnis nichts, denn Werktage bleiben Werktage. Forzuzahlen ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen.

Gruß,
LeoLo