Hallo,
ich versuche gerade im Arbeitsrecht und speziell dem Bundesurlaubsgesetz durch zu blicken. Also folgender theoretische Fall sei mal angenommen:
Ein Mitarbeiter wird flexibel eingestellt und hierzu wird im Arbeitsvertrag die Wochenarbeitszeit auf 25 Stunden pro Woche angenommen.
Der Urlaubsanspruch soll dem gesetzlichen Mindestmaß entsprechen.
Wie würde ich nun den Urlaubsanspruch berechnen? WEnn ich Tage habe dann ist klar.
6 Tage Woche = 24 Tage Urlaub
3 Tage Woche = 12 Tage Urlaub
Aber wie sieht das bei Stunden im Vertrag aus? Da wir hierbei die Annahme haben, dass der Arbeitsvertrag flexibel sein soll kann von 1-6 Tage alles dabei sein.
Könnte man dann mit den Stunden rechnen? Also:
40 Stunden = 24 Tage Urlaub
25 Stunden = 15 Tage Urlaub
Oder wie müßte man das wenn man das wollte gesetzeskonform auslegen?
Hallo
ich versuche gerade im Arbeitsrecht und speziell dem
Bundesurlaubsgesetz durch zu blicken.
Willkommen im Club!
Lern’ lieber chinesisch! Ist dagegen ein Klacks!
Oder wie müßte man das wenn man das wollte gesetzeskonform
auslegen?
In der Tat hast Du Recht. Die genaue Anzahl an Arbeitstagen, die dem AN zuzusprechen sind, wären erst am Ende des Jahres anhand einer Ermittlung der durchschnittlichen Wochenarbeitstage herauszufinden.
Aber… zum Glück hat hier der Gesetzgeber eine hilfreiche Möglichkeit geschaffen: Man vereinbart einfach 24 Werktage Urlaub. Das sind immer vier Wochen und das entspricht dem gesetzlichen Minimum. Der AN muß also für eine freie Woche immer 6 Werktage setzen, egal, wieviele Arbeitstage er abgerufen wird/wurde. Das Urlaubsentgelt bemisst sich dann jeweils anhand des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen.
Gruß,
LeoLo