… ich habe mein jetziges Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30. Juni 2012 gekündigt. Laut Gesetzgebung stehen mir nun noch 6,5 = als 7 Tage Urlaub zu.
Wenn ich jetzt noch die regulären 2 freien Tage pro Woche dazurechne wäre mein letzter Arbeitstag am 19.06.2012.
Im Nachhinein stellt sich mir nur die Frage: "Da der 30. Juni auf einen Samstag fällt und der Sonntag nicht mehr zum Arbeitsverhältnis dazugehört - Kann ich die letzte Woche tatsächlich mit 2 freien Tagen berechnen, oder steht mir nur 1 freier Tag zu?
Hallo katja_1608,
mit den von Dir genannten „regulären 2 freien Tagen“ kann ich leider nichts anfangen.
Ich gehe mal davon aus, dass Du keine 7-Tage-, sondern eine 5-Tage-Woche hast. Dann fallen pro Woche 5 Tage Urlaub an. Das Wochenende hat mit der Urlaubsberechnung nichts zu tun.
Nach meiner Meinung hättest Du also ab 21. 6. Urlaub, Dein letzter Arbeitsstag wäre demgemäß der 20. 6.
Viele Grüße
U. Daniel
danke für deine schnelle Antwort.
Ich habe eine 5-Tage Woche, wobei meine freien Tage nicht immer auf die Wochenenden fallen (Gastronomie).
Wenn ich das richtig sehe, steht mir also nur 1 freier Tag (zusätzlich zum Urlaub)für die letzte Woche zu?
Hallo katja_1608,
ja, für Tage während der Woche, an denen Du nach Deinem Schichtplan ohnehin frei gehabt hättest, musst Du natürlich keinen Urlaub nehmen.
Viele Grüße
U. Daniel
Grundsätzlich gilt: Der Juni hat 21 Arbeitstage (20, wenn du in einem Bundesland lebst, das am 7. Juni Feiertag hat (Fronleichnam)). Abzüglich deiner 7 Urlaubstage müsstest du also im Juni 21-7=14 Tage arbeiten.
Hallo, das lässt sich nicht ohne Kenntnis der Arbeitszeitregelung beantworten. Eine verbreitete Regelung ist ja, dass die Arbeit an 5 Tagen, konkret Mo-Fr, erbracht wird. Da sind die 7 Tage auf genau diese Tage anzurechnen, dein letzter Arbeitstag wäre der 20. Juni. Wenn die Arbeit grundsätzlich an 7 Tagen erbracht wirde, dann zählt natürlich der 30. noch dazu, der 1.7. aber nicht mehr - dir stünde dafür nur der eine freie Tag zu.
Alles Gute, Reinhard
nochmals vielen Dank für deine Hilfe… das Problem hat sich jetzt leider komplett erledigt, da mir der Urlaub gar nicht erst zugesprochen wird. Auf zum nächsten Problem
vielen Dank für deine Hilfe… das Problem hat sich jetzt leider komplett erledigt, da mir der Urlaub gar nicht erst zugesprochen wird. Wäre wahrscheinlich auch zu einfach gewesen
auch dir vielen Dank für die Hilfe… das Problem hat sich jetzt leider komplett erledigt, da mir der Urlaub gar nicht erst zugesprochen wird. Das wird noch ein langer steiniger Weg:frowning:
bindend ist Deine Wochenregelzeit also Mo-Fr (5Tage) oder Mo-Sa (6Tagewoche).
Bei 5Tagewoche minus 9Tage= 18.Juni letzter AT
" 6Tagewoche " " = 20.Juni letzter AT
Zun Deinen Freitage kann ich nichts sagen wie die sich zusammensetzen.
Resturlaubsberechnung: Jahresurlaub / 12Mnate X gearb. Zeitraum (Juni) Bsp: 30Tg / 12 x 6(Juni)= 15Tg.Anspruch minus bereits genommener Urlaub
Urlaubstage sind gleich arbeitstage, d.h. wenn Du Mo-Fr. arbeitetst, dann muss Du vom 30.6. die 6 1/2 Arbeitstage zurückrechnen, dann wäre nach meiner Rechnung der letzte arbeitstag der 21.6.
Liebe Grüße Bernd
Hallo,
maßgebend ist, ob man regülär laut AV eine 5 oder 6 Arbeitstagewoche hat.
Arbeitstagetage sind immer nach meinem Wissen maßgebend
für die Urlaubsabgeltung.
Hallo Katja, es ist egal auf welchen Tag der letzte fällt. di zwei regulären freien TAge bleiben wie sie sind. 3 Tage arbeiten= 3 TAge urlaub in der Woche