Hallo liebe Leser/innen.
Folgendes Problem:
Der Manteltarifvertrag sagt folgendes aus:
Grundurlaub = 31 Werktage
nach 2- jähriger Betriebszugehörigkeit plus 2 Werktage,
nach 4-jähriger Betriebszugehörigkeit
plus 4 Werktage, usw.
Nun habe ich einen Mitarbeiter der ist seit dem 12.02.2001 in unserem Unternehmen beschäftigt und einen anderen Mitarbeiter, der ist seit dem 12.04.2000 beschäftigt.
Erhält beide AN die volle Erhöhung, bzw. Anpassung des Urlaubanpruches, obwohl sie kein ganzes Jahr im Eintrittsjahr gearbeitet haben?
Wird die Erhöhung anteilig gerechnet oder beginnt die Betriebszugehörigkeit grundsätzlich erst am 01.01. eines jeden Jahres?
Darüber ist im Manteltarifvertrag leider nichts weiter geregelt.
Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüsse …Melanie…