… Probezeit
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ein Arbeitnehmer tritt am 20.07.2010 seine neue Arbeit an. Hat eine Probezeit von 6 Monaten, einen Urlaubsanspruch von 30 Werktagen und eine Kündigungsfrist von 2 Wochen in der Probezeit
Der Arbeitnehmer kündigt in der Probezeit am 20.12.2010 fristgemäß zum 02.01.2011.
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Frage: Ist ein Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers von 12,5 Tagen korrekt? Rundet man auf oder ab?
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Bei Werktagen rechnet man 6 Tage in der Woche, richtig?
Hieße das dann das der Arbeitnehmer nach seiner Kündigung am 20.12.2010 keinen Tag mehr arbeiten müßte?
oder habe ich da einen Denkfehler?
Über Eure Hilfe wäre ich dankbar.
Lieben Gruß
Manja