Hallo, Ich habe eine Frage zur Urlaubsregelung bei der Deutschen Post.
Meine Tochter hatte einen befristeten Arbeitsvertrag(7 Monate) bei der Post als Briefzustellerin.
Dieses Arbeitsverhältnis wurde Fristgerecht beendet. Gem.ihrer vorletzten Monatsabrechnung hatte Sie noch 5 Tage Resturlaub.
Die letzte Woche vor Beendigung des Arbeitsverhältnises war sie wegen eines Verkehrsunfalls Krank geschrieben.
Bei Ihrer Schlußabrechnung wurden Ihr jedoch nur 2 Urlaubstage vergütet mit der Begründung" Bei der Post sei es Üblich, wenn vor dem Ausscheiden eine AU vorlag der Urlaub nur nach den gesetzlichen Urlaubsbestimmungen vergütet wird und nicht nach den Tarifbestimmungen der Post.(Tariflich=26, Gesetzlich = 24 Tage/Jahr)
Ich meine bei der Deutschen Post wird schon genug „SCHINDLUDER“ mit diesen Zeitverträgen getrieben (hier nur über die Weihnachtsfeiertage aber da voll Power) aber ist dann diese Urlaubsregelung auch noch von Nöten.
Währe schön wenn mich jemand über die Tarifliche und Gesetzliche Regelung informieren und aufklären könnte.
Gruß
Hallo
hatte Sie noch 5 Tage Resturlaub.
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Bei Ihrer Schlußabrechnung wurden Ihr jedoch nur 2 Urlaubstage vergütet mit der Begründung" Bei der Post sei es Üblich, wenn vor dem Ausscheiden eine AU vorlag der Urlaub nur nach den gesetzlichen Urlaubsbestimmungen vergütet wird und nicht nach den Tarifbestimmungen der Post.(Tariflich=26, Gesetzlich = 24 Tage/Jahr)
Wie kann man denn von 2 Tagen Unterschied im Jahr ( 26 - 24) auf 3 Tage Unterschied in 7 Monaten (5 - 2) kommen?
Währe schön wenn mich jemand über die Tarifliche und Gesetzliche Regelung informieren und aufklären könnte.
Die Deutsche Post hat einen Betriebsrat, der bestimmt weiß, ob es eine tarifliche Einigung darüber gibt, ausscheidenden Mitarbeitern Urlaub nur nach Gesetz gewähren. Ich kann es mir kaum vorstellen, dass es so ist. Und selbst wenn es so wäre, müssten doch immer noch 4 Urlaubstage vergütet werden.
Dass es „üblich“ ist, kann ich mir zwar schon vorstellen, aber das heißt ja noch nicht zwangsläufig, dass das rechtmäßig ist.
Viele Grüße
Danke für die Antwort, Ja sie hatte noch 5 Tage Resturlaub, Wie das mit den Unterschied geht weis nur die Post, und den Betriebsrat kann man vergessen. Die wollen ja eine Rückerstattung von Zuviel bezahltem Lohn. Werde einfach einen Teil einbehalten und schauen was Die dann machen. Trotzdem DANKE
Hallo
… den Betriebsrat kann man vergessen.
Trotzdem wird der doch wissen, ob es eine Betriebsvereinbarung gibt, dass ausscheidende oder kranke Mitarbeiter in punkto Urlaub anders behandelt werden als andere Mitarbeiter. Dem müsste man doch diese konkrete Frage stellen und ein Nein oder Ja bekommen können. - Das kann ich mir übrigens beim allerbesten Willen nicht vorstellen, dass es tatsächlich so sein könnte.
Werde einfach einen Teil einbehalten …
‚Einfach einen Teil‘, das würde ich nicht machen. Wenn dann genau das, was diese 5 Tage Urlaub ausmachen, und das der Post auch mitteilen. Allerdings müsste man dann auch die Sozialabgaben und Steuern berücksichtigen, ist also ein bisschen kompliziert. Oder man behält den Bruttobetrag ein und bittet die Post, Sozialabgaben und Steuern zu berechnen, und dass man dann diesen Betrag dann nachzahlen wird.
Viele Grüße