Urlaubsanspruch durch Änderung im TV gekürzt

Hallo zusammen,
bei uns wurde der altersbezogene Urlaubsanspruch auf einen Anspruch nach Betriebszugehörigkeit geändert, um Diskrimierung zu vermeiden. Mein Arbeitsvertrag bezieht sich auf den damals gültigen Tarifvertrag und somit auf die Regelung nach dem da gültigen altersbezogene Anspruch.
Durch die Änderung des TV stehen mir nun ab dem 30. Lebensjahr keine 29 Urlaubstage mehr zu, sondern nur 26, da ich dann erst 3 Jahre im Unternehmen bin. Erst nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit komme ich auf die 29 Tage Urlaub.

Kann ich meinen „alten“ Anspruch irgendwie durchsetzen?

Vielen Dank für eure Hilfe und Grüße
Zara

Hallo,
die Änderung des Tarifvertrages entspricht den Grundsätzen des europäischen Arbeitsrechts. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer auch Verschlechterungen von tarifvertraglichen Regelungen akzeptieren.

Anders könnte es aussehen, wenn Sie nicht Mitglied der Gewerkschaft sind und in ihrem Arbeitsvertrag die 29 Urlaubstage festgeschrieben sind. Vermutlich steht dort aber nur ein Verweis auf den Tarifvertrag, dann müssen Sie das akzeptieren.
Gruß
Martin

Hallo,
der damals gültige Tarifvertrag regelte den Urlaubsanspruch und die Entlohnung, oder? 
Ein TV lebt von Veränderungen bis zum heutigen Tag und das ist gut so.
Willst Du den „alten“ Anspruch  durchsetzen? dann bitte auch mit dem Lohn. 
Gruß
Cress

Hallo,
solange der Arbeitsvertrag nicht geändert ist 29 Tage Urlaub.
Mfg
SN

Hallo,

vermutlich haben Sie einen Betriebsrat. Der für alle Angestellten verhandelt. Mit dem würde ich mal sprechen. Da er ja der Vertreter der Arbeitnehmer ist. Ich denke die Änderungen sind mit dem BR besprochen und dann wird es schlecht aussehen mit Sonderregelungen. Im weiteren können Sie auch mit der Gewerkschat Kontakt aufnehmen die, die TVs verhandelt hat und fragen ob es Sonderregelungen für Ihren Fall gibt.

Im Notfall wenden Sie sich an einen Anwalt. Allerdings denke ich kann der nicht unbedingt einer Einzelperson helfen. Der beste Weg ist denke ich über den BR oder die Gewerkschaft.

Leider kann ich Ihnen hier nicht richtig weiterhelfen weil mit den ganzen Hintergrundinformationen nicht bekannt sind. Ich hoffe Ihnen trotzdem geholfen zu haben.

Viele Grüße

Hallo zara01,

wenn der TV geändert wurde, keine Chance wenn in dem Arbeitsvertrag steht: …nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag.
Gruß wannsee

Wenn der Tarifvertrag geändert worden ist, dann kannst Du keine Ansprüche geltend machen. Wenn aber eine Betriebsvereinbarung veereinbart worden ist, die vom Tarifvertrag abweicht, dann hast Du Anspruch, wenn der
alte Tarifvertrag noch besteht.

Bernd

Hallo Zara,
da kann ich Dir nicht weiterhelfen, das ist etwas für Anwälte, die auf Arbeitsvertrags- und Tarifrecht spezialisiert sind.
Ich glaube eher, dass du keine Möglichkeiten hast.
Grüße U. Daniel

Hallo Zara,

um es kurz zu machen: Ich denke nicht.

Mein Arbeitsvertrag bezieht sich auf den damals gültigen Tarifvertrag und somit auf die Regelung nach dem da gültigen altersbezogene Anspruch.

Das ist sehr unwahrscheinlich. Im Arbeitsvertrag heißt es in der Regel: Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den „jeweils geltenden betrieblichen Regelungen“. Und diese Regelungen können sich ändern - insbesondere dann, wenn die Änderung mit dem Betriebsrat vereinbart wurde.

Auch wenn im Vertrag steht, dass sich das Ganze auf den Tarifvertrag bezieht: In den Tarifverträgen steht heute in der Regel, dass der Urlaubsanspruch mindestens x Tage ist, und dass die Unternehmen diesen zur Abmilderung des demografischen Wandels auf betrieblicher Ebene anders festlegen können.

Solange du nicht auf weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen 24 Tage kommst, musst du das denke ich so akzeptieren.

Im Zweifelsfall empfehle ich dir, mal jemanden von der Gewerkschaft anzusprechen und dich dort beraten zu lassen. Oder sprich euren Betriebsrat an.

Viele Grüße
tinastar

Hallo Zara,
Den alten Anspruch wirst Du wohl kaum durchsetzen können. Hier greift die „Gesetzespyramide“, das heißt, Regelungen wie Gesetze und Verträge unterliegen einer gewissen Hierarchie.
Die jeweils stärker gültige Regel setzt die tieferstehende außer Kraft. Und ein Tarifvertrag steht über dem Einzelvertrag, jedenfalls dann, wenn Differenzen bestehen.
Außerdem wird sich Dein Arbeitsvertrag wahrscheinlich auf den jeweils gültigen Tarifvertrag beziehen. Alles andere wäre schon sehr seltsam.
Liebe Grüße, Johannes

Das kommt auf den TV an. Ist er mit Bestandsschutz oder ohne? Ausserdem ist es noch wichtig wie es im Arbeitsvertrag steht.

Hallo,

was steht im Arbeitsvertrag bzw. welchen Bezug hat dein Arbeitsvertrag zum Tarifvertrag ?

Gruß

Klaus

Hallo Zara,

Du kannst es versuchen, nimm Dir aber einen Rechtsbeistand!

FG CupidoVienna

Hallo

bei mir waren letztens auch Tarifverhandlungen und da ist auch der Urlaub gekürzt worden

Die die aber schon 30 Tage hatten haben Anspruch auf diese 30 Tage behalten

allerdings habe ich keinerlei begründungen warum das so ist

hoffe ich konnte ein bischen helfen

lg

Die Frage ist nicht ohne weiteres eindeutig zu beantworten. Davon ausgehend, dass der Tarifvertrag eine zulässige Öffnungsklausel für betriebliche Regelungen hat dürfte sich Ihr Urlaubsanspruch verringert haben. Es kommt auf die Details der Formulierungen im Arbeitsvertrag, BV und TV an.
Sofern Sie Ihren höheren Anspruch durchsetzen wollen bleibt Ihnen ein Gespräch mit der Peronalabteilung - diese sollten Ihnen auch die Rechtsnatur des verminderten Anspruchs erläutern können und natuerlich auch ein schriftlicher Einspruch. Den muesste dann die Personalabteilung / Geschäftsführung gleichermassen begründet beantworten.
Darüber hinaus bleibt Ihnen der Rechtsweg. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, trägt in der Regel die Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten der 1. Instanz.