ein Arbeitnehmer mit 29 Tagen Urlaubsanspruch geht Mitte September in Elternzeit.
Laut Gesetz wird der Urlaubsanspruch ja um ein zwölftel gekürzt - pro vollem Monat Elternzeit.
In diesem Fall also um 3 Monate…
Rechne ich jetzt das Zwölftel aus ergibt es 2,416. Multipliziert mit den 3 Monaten ergibt es 7,25.
Der Urlaubsanspruch wird also um 7 tage auf 22 Tage für das kalenderjahr gekürzt.
Soweit die offizielle Lesart.
Ich sehe das aber so:
Runde ich jetzt aber das Monatszwölftel (2,416) schon vorher ab, auf 2, würde sich nur eine Kürzung um 6 Tage ergeben.
Vielleicht kann mir jemand in diesem fiktiven Fall helfen bzw. meinen Denkfehler auflösen.
Besten Dank vorab und einen schönen Tag.
Marcel
der Schritt mit dem Zwölftel wird überhaupt nicht gemacht, weil Juristen - iudex non calculat zum Trotz - Bruchrechnung beherrschen und 9/12 eines Urlaubsanspruchs ausrechnen können, ohne da irgendwo vorher bei Zwischenschritten zu runden.
Erst dann wird gerundet, d.h. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens 1/2 Tag ergeben, sind nach § 5 II BUrlG auf volle Tage aufzurunden, Bruchteile von weniger als einem halben Tag sollen nicht zu berücksichtigen sein, also abzurunden.