Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen fristgerecht gekündigt und dabei in meine Kündigung geschrieben, dass ich meinen Resturlaub von 4,5 Tagen in Absprache mit der Abteilung nehmen werde.
Hinterher stellte ich fest, dass ich mich in der Berechnung der Urlaubstage geirrt habe, weil mir eigentlich noch 8,5 Tage zustehen - ich hatte vergessen, dass die vier Tage im Januar noch Resturlaub aus 2004 waren!
Habe ich einen Anspruch auf die 4 Tage oder habe ich das jetzt durch die Zahl in der Kündigung verwirkt?? Ist ja ein Irrtum, mir stehen ja tatsächlich die 8,5 Tage zu, die sich ja auch durch die Urlaubsscheine belegen lassen! Wenn mein AG mir irrtümlich zu viel Geld überweisen würde, dürfte ich es ja auch nicht behalten, oder!?!?
Bin dankbar für Tipps und Hinweise, da sich mein Chef sicherlich mit Händen und Füßen dagegen wehren wird, weil ihm die Frist eh zu kurz ist!
Viele Grüße,
Sonja
Hi Sonja,
der Irrtum geht nicht zu Deinen Lasten, der Urlaub steht Dir zu. Unabhängig davon könnte der Arbeitgeber darauf bestehen, dass Du den Urlaub nicht nimmst, sondern ausbezahlt bekommst:
BUrlG § 7
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange … entgegenstehen.
und
4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Gruß Ralf
Hallo Ralf,
vielen Dank! Dann bin ich ja froh - und gespannt, was mein Chef dazu sagt!
Grüßle,
Sonja (die sich schon sehr auf ihren Urlaub und dann auf den neuen Job freut!!!)
Hallo Sonja,
ich habe vor ein paar Tagen fristgerecht gekündigt und dabei
in meine Kündigung geschrieben, dass ich meinen Resturlaub von
4,5 Tagen in Absprache mit der Abteilung nehmen werde.
Hinterher stellte ich fest, dass ich mich in der Berechnung
der Urlaubstage geirrt habe, weil mir eigentlich noch 8,5 Tage
zustehen - ich hatte vergessen, dass die vier Tage im Januar
noch Resturlaub aus 2004 waren!
Habe ich einen Anspruch auf die 4 Tage oder habe ich das jetzt
durch die Zahl in der Kündigung verwirkt??
Ich würde sagen, Du hast höchstwahrscheinlich nur Anspruch auf 4,5
Tage Urlaub. Nicht aber wegen des Rechenfehlers, sondern aufgrund § 7
Abs. 3 BUrlG:
Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen
werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist
nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des
Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der
Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des
Folgejahres gewährt und genommen werden.
Gruß - Jaschiii
Hallo Jaschiii,
das glaub ich wiederum nicht, da die vier Tage, die ich aus 2004 rübergenommen habe, bereits im Januar verbraten wurden! Das, was ich jetzt nehmen würde, ist ja der Urlaub für 2005.
Grüßle,
Sonja
Hallo Sonja,
das glaub ich wiederum nicht, da die vier Tage, die ich aus
2004 rübergenommen habe, bereits im Januar verbraten wurden!
Das, was ich jetzt nehmen würde, ist ja der Urlaub für 2005.
entschuldige bitte, wenn das so ist, ist mein Beitrag natürlich
hinfällig. Das Ausgangsposting war in dieser Hinsicht
missverständlich…
Gruß - Jaschiii