angenommen ich habe einen Angestellten, der seit ca. 4 Jahren 20 Urlaubstage offen hat und diese von Jahr zu Jahr immer wieder überträgt. Kann ich ihm diese Tage irgendwie ausbezahlen?
Grundsätzlich ist eine finanzielle Abgeltung doch nicht darstellbar, oder?
Gruß,
Horde
der Gesetzgeber sieht die Auszahlung von nichtbeanspruchtem Urlaub nur im Ausnahmefall vor. Da es sich hier um einen regelmäßigen Übertrag handelt wohl eher nicht.
WEnn der AN seinen Urlsub nicht nehmen will, einfach zu seinem Glück zwingen.