Hallo,
hat ein AN, der Kinder hat, das Recht auf Urlaub in den Ferienzeiten?
Der AN Arbeitet in der Gastronomie und in den Ferienzeiten ist Haupsaison.
Es gibt keine klauseln im Arbeitsvertrag.
Hallo,
hat ein AN, der Kinder hat, das Recht auf Urlaub in den Ferienzeiten?
Der AN Arbeitet in der Gastronomie und in den Ferienzeiten ist Haupsaison.
Es gibt keine klauseln im Arbeitsvertrag.
Hi,
hat ein AN, der Kinder hat, das Recht auf Urlaub in den
Ferienzeiten?
Nein, er hat keineswegs einen Rechtsanspruch darauf - er hat lediglich Vorrang vor z. B. kinderlosen Arbeitnehmern, die nicht an Ferienzeiten gebunden sind.
Der AN Arbeitet in der Gastronomie und in den Ferienzeiten ist
Haupsaison.
Hauptsaison ist ein wichtiger Grund (dringende betriebliche Belange gem. § 7 Bundesurlaubsgesetz), aus dem der Urlaub während dieser Zeit versagt werden kann.
Grüße
Renee
Hallo,
hat ein AN, der Kinder hat, das Recht auf Urlaub in den
Ferienzeiten?
Das Gesetz äußert sich dazu nicht klar genug. ‚‚Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.‘‘
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Das heißt zwar, dass AN mit schulpflichtigen Kindern in den Ferien bevorzugt werden sollten (z.B. gegenüber AN ohne Kindern), aber es spielen auch ‚‚dringende betriebliche Belange‘‘ dabei eine Rolle.
Der AN Arbeitet in der Gastronomie und in den Ferienzeiten ist
Haupsaison.
Da dann sicher jede Hand gebraucht wird, wirds wohl schwierig mit Urlaub in der Zeit. Und das nicht nur für AN ohne Kinder.
Es gibt keine klauseln im Arbeitsvertrag.
Also es gibt Bereiche, wo ich mir halt darüber im klaren sein muss, dass es da ‚‚ein wenig anders‘‘ läuft als bei nem 0-8-15 Büroalltag. Verstehst, was ich damit sagen will?
MfG