Urlaubsanspruch für geringfügig Beschäftigte

Hallo,

Ein geringfügig beschäftigter hat Urlaubsanspruch.
Bei einer Vollzeitstelle (40 Wochenstunden) hat man 24 Tage Urlaubsanspruch.

Wie ist es mit jemandem, der 1x pro Woche 4 h arbeitet?

Hat er nun
(a) 4/40 = 1/10 von 24 Tagen anspruch = 2,4 Tage
ODER
(b) 1/6 (1 Tag von 6 Tagen) = 4 Tage anspruch
ODER
© 1/5 (1 von 5 Tagen) = ca. 5 Tage anspruch?

Gruß Lexenlewax

Guten Tag,
es wird auf die Tagewoche heruntergebrochen…

z. B. 6 Tage Woche = 24 Tage entspricht in der 1 Tag(e) Woche = 4 Urlaubstage

Gruß
MG