Urlaubsanspruch für kurzzeitige Beschäftigung

Hallo,

hat man, wenn man für 3 Monate in ein befristetes Arbeitsverhältnis eintritt, dessen Arbeitsvertrag (keine Nennung des Urlaubsanspruchs) auf einem Tarifvertrag basiert Anspruch auf bezahlten Urlaub?
Mir geht es jetzt auch nicht darum, wieviele Tage man letztlich genau bekommen würde, sondern ob einem für eine 3monatige Anstellung überhaupt Urlaub zusteht und wenn ja, was der Mindestanspruch (4 Arbeitstag pro Woche) für diese 3 Monate ist?

Bitte um Antwort. Danke.

MfG
yxcvbnm1989

Hallo,

in diesem Fall richtet sich der Urlaubsanspruch nach § 5 Abs. 1b BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des § 3:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
Dabei ist zu beachten, daß die 24 Tage des Gesetzes sich auf eine 6-Tage-Woche beziehen. Bei 4-Tage-Woche ist von 16 Tagen auszugehen.
Bestand das Arbeitsverhältnis 3 Monate, so ergibt sich folgende Rechnung: 16 : 12 x 3 = 4 Tage.

&Tschüß
Wolfgang