Urlaubsanspruch gesetzlich?

Hallo,

Angenommen man hat eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Also nehmen wir an von heute bis zum Ende des Monats. Und man hätte noch 5 Tage Urlaub zu nutzen und 10 Überstunden. Kann der AG darauf bestehen das man arbeiten muss und er den Urlaub auszahlt, oder hat der AN einen rechtlichen Anspruch auf seinen Urlaub wenn er diesen lieber nehmen mag.Und wie sieht es mit den Überstunden aus?

Dankeschön
lg
cas

Hallo,

Kann der AG darauf bestehen das man arbeiten muss und er den Urlaub
auszahlt, oder hat der AN einen rechtlichen Anspruch auf
seinen Urlaub wenn er diesen lieber nehmen mag.

Wenn der AG dringende betriebliche Gründe hat, kann er den Urlaub verweigern. Der Urlaub muss dann abgegolten (= ausgezahlt) werden.
Und um die Frage gleich vorweg zu nehmen: Es gibt keine allgemeingültige Liste dieser Gründe, da es auf die Situation in der Firma, die Tätigkeit usw. ankommt.

Und wie sieht
es mit den Überstunden aus?

Kommt drauf an, was zu den Überstunden vereinbart ist. Wenn z.B. Bezahlung der Überstunden vereinbart ist, dann kann der AN nicht plötzlich fordern diese abzubummeln.

MfG