Mitarbeiter A arbeitet in einem Hotel. Dort ist der Tarifvertrag des Hotel-und Gastättenverbandes in Hessen gültig. Da das Unternehmen unter staatlicher Führung lag wurde der Urlaub bisher immer nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Nun wurde das Hotel an einen Privatier verkauft. Der Urlaub soll künftig nach dem Alter des jeweiligen Mitarbeiters gestaffelt werden. Gibt es hierfür eine allgemeine Staffelung oder eine besondere die sich aus dem Tarifvertrag ergbt?
Gibt es hierfür eine allgemeine Staffelung
oder eine besondere die sich aus dem Tarifvertrag ergbt?
Kommt drauf an, was dazu im anzuwendenden Tarifvertrag genau steht. „allgemein“ (= nach dem Gesetz) gibts weder eine Altersstaffelung noch eine Staffelung nach Betriebszugehörigkeit beim Urlaub (wenn man die Regelung für Jugendliche durch das Jugendarbeitschutzgesetz mal außen vor läßt).