Guten Tag,
ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch, wenn man im Beschäftigungsverbot und später dann im Mutterschutz ist. Mir wurde gesagt, das ich einen Anspruch darauf habe- stimmt das?
Guten Tag,
ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch, wenn man im Beschäftigungsverbot und später dann im Mutterschutz ist. Mir wurde gesagt, das ich einen Anspruch darauf habe- stimmt das?
Hallo Claudia,
ja das stimmt und zwar im Sinne des
§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und
dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen
mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als
Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor
Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht
vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der
Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten
Urlaubsjahr beanspruchen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und wünsche Ihnen
weiterhin alles gute für Sie und Ihr Baby!!
Liebe Grüße
Pia
Guten Tag,
ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch, wenn man
im
Beschäftigungsverbot und später dann im Mutterschutz
ist. Mir
wurde gesagt, das ich einen Anspruch darauf habe-
stimmt das?
Guten Tag,
ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch, wenn man im
Beschäftigungsverbot und später dann im Mutterschutz ist. Mir
wurde gesagt, das ich einen Anspruch darauf habe- stimmt das?
Hallo, ja das stimmt da du ja immernoch bei der Firma angestellt bist.
Guten Tag,
ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch, wenn man im
Beschäftigungsverbot und später dann im Mutterschutz ist. Mir
wurde gesagt, das ich einen Anspruch darauf habe- stimmt das?
Hallo nochmal,
vielleicht hilft dir auch das hier weiter:
Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter
(Mutterschutzgesetz - MuSchG)
§ 17
Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Guten Tag,
ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch, wenn man im
Beschäftigungsverbot und später dann im Mutterschutz ist. Mir
wurde gesagt, das ich einen Anspruch darauf habe- stimmt das?
Hallo Claudia!
Natürlich! Es gibt auch viele Firmen, die dir den restl. Urlaub vor Beginn des Mutterschutzes dann einfach auszahlen.