Urlaubsanspruch im Einzelhandel

Hallo,

ich habe da mal eine Frage zu der Urlaubsberechnung im Einzelhandel.
Wenn ich für 37,5 STd/Woche angestellt bin und eine 5-Tage-Woche plus 1 freien Tag in der Woche habe, wie wird dann der Urlaub angerechnet?
Jetzt wurde mein Urlaub so berecnet, das mein freier Arbeitstag als Urlaubstag mit berechnet wurde.
Ist das so richtig?

Danke für die kommenden Infos.

Gruß

Alexandra

Hallo Alexandra,

die Urlaubsberechnung stimmt voll und ganz. Denn auch wenn du fünf Tage arbeitest + 1 freien Tag, so ist die Arbeitswoche im Einzelhandel von Montag bis Samstag =6 Tage. Und aus der Regelarbeitswoche berechnet sich der Urlaub.
Hoffe das hilft dir
MFG
Timo Boden

hallo,
bei mir war genau das gleiche, wenn ich z.b. montag bis freitag urlaub
haben wollte musste
der samstag auch mitgerechnet werden, ich glaub sogar wenn ich nur
den freitag frei haben
wollte musste ich samstag auch mitrechnen. also ist schon alles richitg
so
mfg ronny

Hallo,

im Einzelhandel gilt eine 6 Tage Woche. Somit werden dir auch 6 Tage Urlaub pro woche abgezogen.
Bist du z.b im Handwerk, wo eine 5 Tage Woche gilt,bekommst du auch nur 5 Tage abgezogen. Dafür bekommen die Leute im Handwerk aber auch weniger Urlaubstage.

Gruß Patricia

Hallo Alexandra.
Als ich im Einzelhandel tätig war (mitlerweile schon viele Jahre her hatte ich die gleichen Voraussetzungen wie du…
und bei mir wurde auch immer der Urlaubstag mit berechnet.
Da du ja logischerweise den Urlaubstag anstelle eines regulären freien Samstages erhältst und dieser im normalfall abgezogen wird.Demnach alles in Butter.

grüsse

Jean