Urlaubsanspruch im Einzelhandel

Hallo Xanun,

danke für Deine Antwort.
An den freien Tag der Verkäufer während der Woche, sofern es diesen gibt, hat die Person nicht gedacht. Die Person weiß allerdings auch nicht, ob die Verkäufer dafür ebenfalls einen Tag Urlaub abgezogen bekommen, da das ja im Jahr um die 52 Tage wären.
Gut Du sagst, daß der Monteur zum Einzelhandel dazu gehört. Aber das ist doch Quatsch, daß man für nicht arbeitspflichtigen Tage trotzdem Urlaub abgezogen bekommt.
Zu den Arbeitszeiten ist nur vereinbart, daß die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 40 Stunden beträgt.
Das mit dem Senior / Junior ist mir auch verständlich.

Die Person hat heute mit dem Junior geredet und erfahren, daß es vor vier Jahren eine rechtliche Änderung gegeben haben soll, weshalb er nur noch mit 30 Tagen Urlaub einstellt.Das kann man nun glauben oder nicht, denn der Junior hat noch angeboten, daß man im Laufe der Zeit über eine Erhöhung der Tage reden kann.
Aber entweder gab es eine rechtliche Änderung, die auch dann greifen muß oder es gab keine Änderung und er führt die neu Eingestellten nur an der Nase herum.
Wie soll denn diese Änderung ausgesehen haben? Ist Dir etwas bekannt?

Astrasilver

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Hallo Xanun,

Hallo,

noch mal der Versuch (nachdem Guido schon gescheitert ist), Deinen Denkfehler zu korrigieren.

Aber das ist doch Quatsch, daß man für nicht
arbeitspflichtigen Tage trotzdem Urlaub abgezogen bekommt.

Der Urlaub wird rechtlich in Tagen und (Urlaubs-)Wochen gerechnet. Da kommt es schon darauf an, ob jemand eine 5- oder 6-Tage-Woche hat.

Zu den Arbeitszeiten ist nur vereinbart, daß die
durchschnittliche Wochenarbeitszeit 40 Stunden beträgt.

Die Verteilung auf wieviel Tage in der Woche muß auch geregelt sein.

Die Person hat heute mit dem Junior geredet und erfahren, daß
es vor vier Jahren eine rechtliche Änderung gegeben haben
soll, weshalb er nur noch mit 30 Tagen Urlaub einstellt.

Das ist Unsinn, da soll der AG mal erklären, was er meint. Gesetz und Rechtsprechung sind seit vielen Jahren unverändert. Lediglich der EuGH hat zum Urlaubsverfall bei Krankheit 2009 eine neue Entscheidung getroffen.
Allerdings darf ein AG, der nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist, auch Arbeitsbedingungen für neueingestellte AN zum Schlechteren ändern. Das ist Vertragsfreiheit.

Astrasilver

&Tschüß
Wolfgang

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Hallo Thorsten,

danke für Deine Antwort.

gerne.

An den freien Tag der Verkäufer während der Woche, sofern es
diesen gibt, hat die Person nicht gedacht. Die Person weiß
allerdings auch nicht, ob die Verkäufer dafür ebenfalls einen
Tag Urlaub abgezogen bekommen, da das ja im Jahr um die 52
Tage wären.

Nein weil alle AN eine Stundenanzahl erreichen müssen pro Woche.
Ob es dann in 5 Tagen oder 6 Tagen erreicht wird ist egal.

Gut Du sagst, daß der Monteur zum Einzelhandel dazu gehört.
Aber das ist doch Quatsch, daß man für nicht
arbeitspflichtigen Tage trotzdem Urlaub abgezogen bekommt.

Du hast den Eindruck man nimmt hier was weg. Allerdings hat man hier im Fall 30 Tage Urlaub was 5 Wochen Urlaub entspricht. Gesetzlich müsste man mindestens 4 Wochen kriegen, also ist in dem Fall hier 1 Woche mehr als nötig.
Ich kann auch verstehen das man es nicht als Fair empfindet wenn es Kollegen im Unternehmen gibt die dann noch 36 Tage Urlaub (6 Wochen) haben. Aber wie man schon gesagt hat, Vertragsfreiheit.

Die Person hat heute mit dem Junior geredet und erfahren, daß
es vor vier Jahren eine rechtliche Änderung gegeben haben
soll, weshalb er nur noch mit 30 Tagen Urlaub einstellt.Das
kann man nun glauben oder nicht, denn der Junior hat noch
angeboten, daß man im Laufe der Zeit über eine Erhöhung der
Tage reden kann.
Aber entweder gab es eine rechtliche Änderung, die auch dann
greifen muß oder es gab keine Änderung und er führt die neu
Eingestellten nur an der Nase herum.
Wie soll denn diese Änderung ausgesehen haben? Ist Dir etwas
bekannt?

siehe Wolfgangs Post.

Gruß

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