Hallo Guido und all die anderen,
ich weiß nicht warum Du so empfindlich reagierst Guido.
Die Person hat nie etwas anderes geschrieben als, daß die Person nach den gesetzlichen Vorschriften, nämlich mindestens 24 Werktage im Jahr, eingestellt wurde.
Im fiktiven Fall steht weiterhin, daß dies 30 Arbeitstage bei einer 6 Tage Woche entspricht.
Für einen mißverständlichen Text seitens des AG´s kann die Person nichts.
Es ist mir egal, ob die Person damals aus Unwissenheit vielleicht ohne vorherige Klärung unterschrieben hatte. Auf jeden Fall arbeitet die Person Samstags nicht, auch wenn dessen Verkäufer im Möbelhaus dies tun. Die Person liest den Passus so, daß sie aufgrund der genannten 30 AT bei einer 6 Tage Woche 5 Wochen Urlaub hat. Genauso könnte man dies auch als Vergleich deuten, nämlich, daß man bei einer 6 Tage Woche eben 5 Wochen Urlaub hat und bei einer 5 Tage Woche 6 Wochen Urlaub - also 36 AT.
Fakt ist, daß sich die Person nur wundert warum jährlich 5 Samstage mit Urlaub abgegolten werden, obwohl sowieso nicht gearbeitet wird und warum diese Person im Gegenzug für ca. 46 Samstage keinen Urlaub einreichen muß.
Die Person weiß nur, daß die Verträge des Juniors nicht mehr auf 36 Tage laufen, wie früher beim Senior. Die Kollegen der Person, die 36 Tage Urlaub haben, müssen allerdings ebenso Samstage „hergeben“, allerdings 6 statt 5.
Nur Einzelhandel hin und her. Solang man doch nicht dem Tarif angehört, gelten gesetzliche Vorschriften und da wäre es mir neu, daß man für freie Tage Urlaub „opfern“ muß.
Astrasilver