Urlaubsanspruch im Einzelhandel

Hallo,

gehen wir mal davon aus, daß eine Person im Einzelhandel 30 Arbeitstage Jahresurlaub bekommt und das bei einer 6 Tage Woche.
Die Person arbeitet allerdings regulär nicht Samstags und muß trotzdem an 6 Samstagen im Jahr Urlaub nehmen, wodurch sich ein Resturlaub von 24 Tagen ergeben würde.
Wie ist das zu verstehen?

Astrasilver

Hallo,

Hallo,

gehen wir mal davon aus, daß eine Person im Einzelhandel 30
Arbeitstage Jahresurlaub bekommt und das bei einer 6 Tage
Woche.

steht im fikitven Arbeitsvertrag wirklich 30 Arbeitstage, oder 30 Werktage??

mal fiktiv nachschauen, und dann nochmal posten.

Liebe Grüße
Michael

Hallo Michael,

Danke für Deine Antwort. Arbeitstage.

MFGF

Astrasilver

Hallo,

Hallo,

gehen wir mal davon aus, daß eine Person im Einzelhandel 30
Arbeitstage Jahresurlaub bekommt und das bei einer 6 Tage
Woche.
Die Person arbeitet allerdings regulär nicht Samstags und muß
trotzdem an 6 Samstagen im Jahr Urlaub nehmen, wodurch sich
ein Resturlaub von 24 Tagen ergeben würde.
Wie ist das zu verstehen?

Überhaupt nicht. Urlaub ist grundsätzlich nur für Tage einzusetzen, an denen ansonsten gearbeitet werden müßte. Für generell arbeitsfreie Tage muß kein Urlaub verwendet werden.

Astrasilver

&Tschüß
Wolfgang

Hi!

Danke für Deine Antwort. Arbeitstage.

Und was steht in dem fiktiven Vertrag genau zur Auf- und Verteilung derselben?

VG
Guido

Hallo,

daß der Jahresurlaub sich nach den gesetzlichen Vorschriften richtet und daß er mind. 24 Werktage im Kalenderjahr beträgt. Dies entspricht 30 Arbeitstage bei einer 6 Tage Woche.

Astrasilver

Hallo Wolfgang,

Wo steht das z.B.
Die 6 Tage Woche kommt in meinem fiktiven Fall aus dem Einzelhandel, allerdings ist die Person A in einem Möbelhaus ein Monteur und nicht ein Verkäufer, der z.B. auch Samstags dort arbeitet.

Astrasilver

Irgendwie dachte ich mir so etwas
Hi!

Ich dachte mir schon irgendwie, dass Du etwas falsch verstanden haben musst, denn das

daß der Jahresurlaub sich nach den gesetzlichen Vorschriften
richtet und daß er mind. 24 Werktage im Kalenderjahr beträgt.
Dies entspricht 30 Arbeitstage bei einer 6 Tage Woche.

haut nicht hin.

Das BUrlG spricht von mindestens 24 Werktagen.
24 WERKtage sind alle Tage von Montag bis Samstag, von Feiertagen mal abgesehen, ganz egal, ob es sich um ARBEITStage handelt.

Die gesetzlichen Vorschriften gehen also von mindestens 4 Wochen aus - wie Du da jetzt auf 30 Tage kommst, verstehe ich nicht.

Sollte im AV etwas von 30 Arbeitstagen gemessen an einer im Einzelhandel üblichen 6-Tage-Woche stehen, dann müsste man tatsächlich ebenfalls die 6 Tage pro Woche zugrunde legen und hätte 5 Wochen Anspruch.

Aber um das zu beurteilen müsste schon der Wortlaut des fiktiven Vertrags im Detail bekannt sein.

VG
Guido

Hallo Guido,

nehmen wir an die Person im Einzelhandel hat 30 Arbeitstage Urlaub bei einer 6 Tage Woche. Mehr steht außer dem genannten nicht in dem fiktiven Vertrag.
Was eine 6 Tage Woche ist, ist mir klar. Aber die Person arbeitet doch regulär nicht Samstags. Und außer die 6 Samstage, an denen die Person 6 Tage Urlaub (von 30) „berechnet“ bekommt, obwohl sie sowieso frei hat, gibt es doch noch ca. 44 weitere. Da hat die Person doch komischerweise ohne Verlust von Urlaub frei, warum dann aber an 6 Samstagen zu Lasten des Urlaubs?
Es bleiben also fiktiv nur 24 Tage Urlaub, die ein wirklicher Urlaub vom Betrieb sind.
Das rührt doch alles vom Einzelhandel her. Das ist klar, aber die Person ist wie gesagt Monteur und Samstags, anders als die Verkäuferkollegen, nicht im Einsatz.

Astrasilver

Hi!

Was eine 6 Tage Woche ist, ist mir klar. Aber die Person
arbeitet doch regulär nicht Samstags.

Das spielt aber keine Rolle, da im Arbeitsvertrag der Urlaub auf Grundlage der 6 Tage vereinbart ist.
Wenn er nur 5 Tage arbeitet - um so besser.

Anders (jetzt kommt die Moralkeule, die es aber deutlicher macht) gefragt:
Warum sollte der Kollege 1 Woche mehr Urlaub haben als der Rest der Belegschaft?

Gruß
Guido

Hallo Guido,

das ist ja alles schön und gut, aber die Person bekommt trotzdem für 6 Samstage im Jahr Urlaub abgezogen, obwohl die Person sowieso zu Hause wäre.
Nehmen wir weiter an, daß der Arbeitsvertrag von der Person vom Junior der Firma abgeschlossen wurde und dieser nur noch 30 Tage auf die 6-Tage Woche gibt. Die Kollegen haben alle 36 Tage auf die 6-Tage-Woche und wurden noch vom Senior eingestellt. Und was ist da jetzt mit der Gleichberechtigung?!

Astrasilver

1 Like

Es ist so vereinbart
Hi!

das ist ja alles schön und gut,

Korrekt - und mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen, sorry

Gruß
Guido

Na toll Guido,
bringt ja nix, wenn´s aber nicht rechtens ist oder falsch „berechnet“ wird.

Astrasilver

bringt ja nix, wenn´s aber nicht rechtens ist oder falsch
„berechnet“ wird.

Es ist weder nicht rechtens, noch ist es falsch berechnet, aber ich rede hier offenbar gegen eine Wand.

Ich bin raus!

Schönes Fest
Guido

1 Like

Hallo,

ich könnte mir sehr gut vorstellen dem TE gehts ähnlich. Ich halte auch seine Frage persönlich für berechtigt.

Wenn im Arbeitsvertrag steht es handelt sich um Arbeitstage dann wäre es ja Mo bis Fr (weil Sa kein Arbeitstag ist)?

Auch die Tatsache das die Verkäufer im fiktiven Fall 36 Tage Urlaub haben spricht für den TE und seinen fiktiven Fall. Die Frage ist natürlich was ist Vereinbart im Vertrag, arbeitet der fiktive AN, Mo bis Fr und die Sa sind nur zusätzlich vereinbart oder Grundsätzlich Mo bis Sa?

Gruß

Hi!

Wenn im Arbeitsvertrag steht es handelt sich um Arbeitstage
dann wäre es ja Mo bis Fr (weil Sa kein Arbeitstag ist)?

Auf meine Frage, was genau im Arbeitsvertrag steht, kommt die Antwort:

daß der Jahresurlaub sich nach den gesetzlichen Vorschriften richtet und daß er mind. 24 Werktage im Kalenderjahr beträgt. Dies entspricht 30 Arbeitstage bei einer 6 Tage Woche

und damit ist das Thema durch.

Wenn Du Dir mal seine Antworten genau von der ersten bis zur letzten durchliest, wechseln die Tatsachen schon mal (ich glaube drei mal)…

VG
Guido, der jetzt aber raus ist

Schönes Fest

1 Like

Hallo Guido und all die anderen,

ich weiß nicht warum Du so empfindlich reagierst Guido.

Die Person hat nie etwas anderes geschrieben als, daß die Person nach den gesetzlichen Vorschriften, nämlich mindestens 24 Werktage im Jahr, eingestellt wurde.
Im fiktiven Fall steht weiterhin, daß dies 30 Arbeitstage bei einer 6 Tage Woche entspricht.

Für einen mißverständlichen Text seitens des AG´s kann die Person nichts.

Es ist mir egal, ob die Person damals aus Unwissenheit vielleicht ohne vorherige Klärung unterschrieben hatte. Auf jeden Fall arbeitet die Person Samstags nicht, auch wenn dessen Verkäufer im Möbelhaus dies tun. Die Person liest den Passus so, daß sie aufgrund der genannten 30 AT bei einer 6 Tage Woche 5 Wochen Urlaub hat. Genauso könnte man dies auch als Vergleich deuten, nämlich, daß man bei einer 6 Tage Woche eben 5 Wochen Urlaub hat und bei einer 5 Tage Woche 6 Wochen Urlaub - also 36 AT.
Fakt ist, daß sich die Person nur wundert warum jährlich 5 Samstage mit Urlaub abgegolten werden, obwohl sowieso nicht gearbeitet wird und warum diese Person im Gegenzug für ca. 46 Samstage keinen Urlaub einreichen muß.
Die Person weiß nur, daß die Verträge des Juniors nicht mehr auf 36 Tage laufen, wie früher beim Senior. Die Kollegen der Person, die 36 Tage Urlaub haben, müssen allerdings ebenso Samstage „hergeben“, allerdings 6 statt 5.

Nur Einzelhandel hin und her. Solang man doch nicht dem Tarif angehört, gelten gesetzliche Vorschriften und da wäre es mir neu, daß man für freie Tage Urlaub „opfern“ muß.

Astrasilver

Ein allerletzter Versuch
Hi!

ich weiß nicht warum Du so empfindlich reagierst Guido.

Weil ich Dir jetzt mehrfach gesagt habe, dass eine solche vertragliche Vereinbarung rechtlich vollkommen in Ordnung ist, und Du es nicht wahrhaben willst.

Den gesetzlichen Bestimmungen ist Genüge getan, der MA erhält sogar MEHR Urlaub als im BUrlG vorgeschrieben ist und die vertragliche Regelung ist in der von Dir beschriebenen Form vollkommen in Ordnung.

Verstehe es, oder lass es sein - ich bin raus.

Gruß
Guido

Hallo,

ich glaub du übersiehst einen Fehler Thorsten, in deinem fiktiven Fall werden die Verkäufer auch nur 5 Tage arbeiten (freier Tag in der Woche) und trotzdem müssen diese 6 Tage Urlaub pro Woche nehmen.

Auch gehörst der Monteur zum Einzelhandel dazu, hat nur eine andere Funktion als deine Kollegen (Verkäufer).

Die Frage die sich mir immer noch stellt, hat man in dem Vertrag irgendwas zu den Arbeitszeiten vereinbart?

Im übrigen das der ehmalige Chef seiner Belegschaft mehr Urlaub gewährt hat als der neue ist nichts neues.

Gruß

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Hallo,

die Regelung ist widersprüchlich, weil das mit dem „mindestens 24 Werktage“ nur das Gesetz wiederholt, also keine Bedeutung hat und das auch nicht 30 Arbeitstagen bei einer 6-Tage-Woche entspricht. Denn es entspricht 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche.

Also muss man die Klausel auslegen, Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders.

Wenn jemand 30 AT auf Basis einer 6-Tage-Woche Urlaub gewährt, will er 5 Wochen Urlaub geben. Arbeitet jemand an weniger Tagen, soll er auch nur 5 Wochen bekommen. Denn mit deiner Logik würde die Teilzeitmitarbeiterin, die nur 1 Tag die Woche arbeitet, 30 Wochen Urlaub bekommen. So ist eine solche Klausel also nicht zu verstehen.

Es gibt natürlich Gleichbehandlungsansprüche, man darf aber für Neue die Konditionen verschlechtern, der Senior also netter als der Junior beim Urlaub gewesen sein.

VG
EK

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