Urlaubsanspruch im ersten Monat + Kündigung?

Hallo,

angenommen, ich begann am 01.08. mein Arbeitsverhältnis in einer Firma.
Ein Monat wurde vertraglich als Probezeit berechnet.
Wenn ich nun am 13.08. mein Arbeitsverhältnis zum 31.08. kündige, bekomme ich dann auch Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs?

Kann ich diesen Urlaub auch schon in diesem Monat einlösen, damit ich bspw. vor dem 31.08. meinen letzten Arbeitstag habe?

Danke für eure Antworten!

Hallo,

wenn du Glück hast und meine Antwort liest, bevor alles gelöscht wird, weil du die Vorschaltseite nicht beachtet hast (nicht in ICH-Form schreiben!):

Wenn ich nun am 13.08. mein Arbeitsverhältnis zum 31.08.
kündige, bekomme ich dann auch Anspruch auf 1/12 des
Jahresurlaubs?

Nein: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__4.html

Kann ich diesen Urlaub auch schon in diesem Monat einlösen,
damit ich bspw. vor dem 31.08. meinen letzten Arbeitstag habe?

Nein, da kein Anspruch entstanden ist.

Gruß
Christa

P. S. Brauche keine Löschbenachrichtigung.

Hallo,

Hallo,

wenn du Glück hast und meine Antwort liest, bevor alles
gelöscht wird, weil du die Vorschaltseite nicht beachtet hast
(nicht in ICH-Form schreiben!):

Wieso antwortest Du dann ?

Nein: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__4.html

Allein der Verweis auf §4 BUrlG zeigt, daß Dir leider das notwendige Fachwissen fehlt. „Wartezeit“ bedeutet nicht, daß nicht in dieser Zeit Urlaubsanspruch entsteht.

Kann ich diesen Urlaub auch schon in diesem Monat einlösen,
damit ich bspw. vor dem 31.08. meinen letzten Arbeitstag habe?

Nein, da kein Anspruch entstanden ist.

Wenn das Arbeitsverhältnis einen vollen Monat bestanden hat, ist natürlich gem. § 5 BUrlG ein Anspruch von 1/12 entstanden. Und wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Wartezeit gekündigt wird, besteht natürlich grundsätzlich ein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs - möglichst vor Ende des Arbeitsverhältnisses.

Gruß

Kopfschüttelnd

Christa

Wolfgang

P. S. Brauche keine Löschbenachrichtigung.

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Hallo,

Wieso antwortest Du dann ?

um ihm/ihr die Chance zu geben, das erste Posting zu kopieren und zu ändern, bevor es gelöscht wurde.

Jedenfalls nicht, um andere zurechtzuweisen und dabei selbst Fehler zu machen!

„Wartezeit“ bedeutet nicht, daß
nicht in dieser Zeit Urlaubsanspruch entsteht.

Der Hinweis darauf war in der Tat fehl am Platz, aber …

Kann ich diesen Urlaub auch schon in diesem Monat einlösen,
damit ich bspw. vor dem 31.08. meinen letzten Arbeitstag habe?

… hättest du das UP auch gelesen, und wärest nicht nur darauf aus gewesen, mich zurechtzuweisen, hättest du auch gesehen, dass das Arbeitsverhältnis erst am 1.08. angefangen hat und somit kein ganzer Monat gearbeitet wurde.

Wenn das Arbeitsverhältnis einen vollen Monat bestanden hat,

Hat es aber nicht.

Und wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Wartezeit
gekündigt wird, besteht natürlich grundsätzlich ein Anspruch
auf Abgeltung des Urlaubs - möglichst vor Ende des
Arbeitsverhältnisses.

Grau ist alle Theorie.
Um mit „deinem“ §5 zu argumentieren:
„(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses

Wenn man am 1.08. anfängt und das Arbeitsverhältnis am 31.08. endet, bestand das Arbeitsverhältnis „irgendwann“ zwischen dem 1. und dem 31.08. (wenn gewünscht wurde, Urlaub zu nehmen) noch KEINEN vollen Monat.

Kopfschüttelnd

Dito.
Christa

P. S. Brauche immer noch keine Löschbenachrichtigung.

Hi!

.:Wenn das Arbeitsverhältnis einen vollen Monat bestanden hat,
.Hat es aber nicht.

Beginn: 01.08. - Ende 31.08.
Dies entspricht genau einem vollen Monat.

Witzig, dass Leute die Fehler machen in einer Lautstärke anderen selbige vorwerfen, die bumerangmäßig einfach nur peinlich wird …

Wenn man am 1.08. anfängt und das Arbeitsverhältnis am 31.08.endet, bestand das Arbeitsverhältnis „irgendwann“ zwischen dem.1. und dem 31.08. (wenn gewünscht wurde, Urlaub zu nehmen) noch KEINEN vollen Monat.

Na das ist mal eine krude Philosophie …
Es begann am 01. und endet am 31. - also zwischen dem 31.07. und 01.09.

Gruß
Guido

P.S. Fängt ein Jahr auch nicht am 01.01. bei Dir an und es endet auch nicht am 31.12. - sondern irgendwann dazwischen?

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