Urlaubsanspruch im Falle Kündigung in der Probezeit

Liebe Experten,

ich habe zum 15.9. gekündigt (habe am 1.7.20 erst meine Arbeit begonnen). Jetzt möchte ich natürlich noch meine mir zustehnden Tage Resturlaub (34 Tage pro Jahr),aber mein AG schreibt heute:
„Sehr geehrte Frau … ich habe soeben bei der Personalabteilung angefragt, wie viele Urlaubstage Ihnen noch zu stehen und dann werden wir entscheiden, ob es bei bestehendem Dienstplan möglich ist, diese Ihnen alle zu gewährleisten, ansonsten werden Sie dann ausgezahlt.“

Kann mein AG das einfach so entscheiden? kann ich etwas dagegen tun? Ich möchte nicht bis zum 15. arbeiten und nahtlos mit der neuen Arbeit beginnen.

Herzlichen Dank

Melanie

Trittst Du denn die neue Stelle schon am 16.9.an?
Du hast doch nur einen minimalen Urlaubsanspruch von Juli, August und dem halben Sept. der in 12teln berechnet wird. Da dürfte es dem Ag schwer fallen zu begründen warum er Dir die paar Tage nicht gewähren kann denn das geht nur wenn dringende, betriebliche Gründe dafür vorliegen würden, dass Du z.B. jemand einarbeiten müßtest.
Jetzt wart erstmal ab was passiert und wenn, mit welcher Begründung abgelehnt wird. ramses90

Ah, ja.

Erst heute früh hing bei der Bäckereiverkaufsstelle an der Ecke wieder ein Schild: „Wegen Resturlaub der Reinigungsfachkraft heute geschlossen.“ (<-- Scherz)

Es gibt gar nicht wenige Betriebe, die man nicht „die paar Tage“ ohne Personal organisieren kann. Und dass für jeden, der arbeitet, zwei daneben stehen, die nichts zu tun haben, war vor langer Zeit bei Bundespost und Bundesbahn so, und vor etwas kürzerer Zeit bei Betrieben wie der BASF, aber das ist lange her.

Der dringende betriebliche Grund dürfte hier wie sonst auch sein, dass man nicht innerhalb von einer Woche mal eben einen Arbeitnehmer vom Baum pflücken kann.

Schöne Grüße

MM

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Ich arbeite in einem Krankenhaus

wird es kaum möglich sein, eine Mitarbeiterin mal eben so von heute auf morgen aus dem Plan zu nehmen. Du hast ja schon erfahren, dass die bestehenden paar Tage Urlaubsanspruch nach Möglichkeit gewährt werden, und was nicht geht, wird dann halt ausbezahlt. Wenn die Pläne nach Wochen gemacht werden, ist es gut möglich, dass Du den 14. und 15. bekommst. Das wäre eine gute Lösung für alle Beteiligten.

Schöne Grüße

MM

Hallo Ramses,

auch Du bist - gerade im Arbeitsrecht - nicht gerade fehlerfrei.

Teilurlaub gibt es gem. § 5 Abs. 1 BUrlG
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
nur für volle Monate des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Deswegen spielt

keine Rolle, sofern nicht tariflich oder arbeitsvertraglich ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde.
Somit ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 2/12 von 34 Tagen, der 5,6 Tage beträgt - aufzurunden auf 6 Tage.

Und auch das hier

spielt aufgrund der Fallumstände keine Rolle, da die Fragestellerin noch keine 6 Monate beschäftigt war und der AG vor Ablauf der Wartezeit gem. § 4 BUrlG
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__4.html
überhaupt keinen Urlaub genehmigen muß - unabhängig von „betrieblichen Belangen“.
Da ist es schon entgegenkommend, wenn er überhaupt prüft, ob der Urlaub nicht doch noch genommen werden kann. Er könnte auch ohne nähere Begründung auf § 7 Abs. 4 BUrlG verweisen.
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Alberca

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2,5 Tage pro monat, schon klar. aber natürlich bin ich in arbeitsrecht nicht fit, sonst würde ich ja nicht schreiben.
bin seit 2013 hier, aber was das für antworten sind ist echt schräg

Das war die einzige Antwort die ich Dir schrieb:

„Trittst Du denn die neue Stelle schon am 16.9.an?
Du hast doch nur einen minimalen Urlaubsanspruch von Juli, August und dem halben Sept. der in 12teln berechnet wird. Da dürfte es dem Ag schwer fallen zu begründen warum er Dir die paar Tage nicht gewähren kann denn das geht nur wenn dringende, betriebliche Gründe dafür vorliegen würden, dass Du z.B. jemand einarbeiten müßtest.
Jetzt wart erstmal ab was passiert und wenn, mit welcher Begründung abgelehnt wird. ramses90“

woraus schließt Du daraus, dass ich unzufrieden mit meinem Leben bin?
Der Fehler war Dir den halben Sept.urlaubsmäßig noch anrechnen zu wollen und die bei Dir nicht zutreffenden „betrieblichen Gründe“ und das wurde ja von La Alberca richtig gestellt.
Auf Dein, dass Du im Krankenhaus arbeitest habe ich doch garnicht geantwortet. ramses90