Urlaubsanspruch im Krankheitsfall

Hallo Experten!

Bei uns gibt es eine heftige Diskussion über die Frage „Wird nach dem 42ten Krankentag weiterhin Urlaubsanspruch aufgebaut?“

Als extremes Beispiel, ist ein Arbeitnehmer 2 Jahre und 42 Tage krank, hat er dann Anspruch auf 60 Tage Urlaub?

Danke für eure Hilfe.

Gruß
Stefan

Hallo Experten!

Bei uns gibt es eine heftige Diskussion über die Frage „Wird
nach dem 42ten Krankentag weiterhin Urlaubsanspruch
aufgebaut?“

Hallo Stefan, ja der Anspruch wird auch trotz Krankheit aufgebaut.

Als extremes Beispiel, ist ein Arbeitnehmer 2 Jahre und 42
Tage krank, hat er dann Anspruch auf 60 Tage Urlaub?

Nein hat er vermutlich nicht, da der Urlaub - so nichts anderes geregelt ist - am 31.3. des Folgejahres verfällt, wenn er nicht beantragt und genommen wird. Geregelt findest du das im Bundesurlaubsgesetz und Tarifvertrag (so einer gilt) oder/und Arbeitsvertrag.

MfG

Hallo.

Bei uns gibt es eine heftige Diskussion über die Frage „Wird
nach dem 42ten Krankentag weiterhin Urlaubsanspruch
aufgebaut?“

Das Arbeitsverhältnis besteht weiter, also entstehen auch die entsprechenden Urlaubsansprüche. Etwas Anderes wäre eine zeitweise „Verrentung“, bei der das Arbeitsverhältnis ruhend gestellt wird.

Als extremes Beispiel, ist ein Arbeitnehmer 2 Jahre und 42
Tage krank, hat er dann Anspruch auf 60 Tage Urlaub?

Nein. Der Urlaubsanspruch entsteht immer nur für das jeweilige Kalenderjahr und muss grundsätzlich auch in diesem genommen werden. Ausnahme : Aus dringenden betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen kann der Urlaubsanspruch übertragen und muss dann bis zum 31. März des Folgejahres angetreten werden. BUrlG §7, Ziffer 3 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/

Gruß kw

Hallo!

Bei uns gibt es eine heftige Diskussion über die Frage „Wird
nach dem 42ten Krankentag weiterhin Urlaubsanspruch
aufgebaut?“

Das Arbeitsverhältnis besteht weiter, also entstehen auch die
entsprechenden Urlaubsansprüche. Etwas Anderes wäre eine
zeitweise „Verrentung“, bei der das Arbeitsverhältnis ruhend
gestellt wird.

Sorry wenn die Frage etwas mißverständlich war. Im Ende läuft es genau darauf hinaus ob das Arbeitsverhältnis als ruhend bezeichnet wird. Dies gibt es nicht nur bei Verrentung sondern auch bei Mutterschutz.
Ist das Arbeitsverhältnis nach dem 42 Krankentag ruhend (wie Mutterschutz)?

Als extremes Beispiel, ist ein Arbeitnehmer 2 Jahre und 42
Tage krank, hat er dann Anspruch auf 60 Tage Urlaub?

Nein. Der Urlaubsanspruch entsteht immer nur für das jeweilige
Kalenderjahr und muss grundsätzlich auch in diesem genommen
werden. Ausnahme : Aus dringenden betrieblichen oder in der
Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen kann der
Urlaubsanspruch übertragen und muss dann bis zum 31. März des
Folgejahres angetreten werden. BUrlG §7, Ziffer 3
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/

Ok, dann ist „worst case“ 30 Tage.

Danke und Gruß
Stefan