wir bekommen ein Baby …juhuuuu! Der Termin ist der 18. Januar und danach gibt es ja vom Arbeitgeber noch 8 Wochen Mutterschutzurlaub - wenn ich nicht irre.
Jetzt meine Frage: Hat meine Frau für diese 8 Wochen einen zusätzlichen Urlaubsanspruch oder nur noch für die 18 Tage des Januar ?
Für den Zeitraum des Mutterschutzes gilt Deine Frau als aktiv beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis bleibt ununterbrochen, was heisst, dass (gesetzlich*) zumindest jeder VOLLE Monat (wenn sie vom 1.1. bis zum 15.3. in Mutterschutz ist, sind es dann zwei) für den Urlaubsanspruch zählt. Also 2/12 von (sagen wir mal) 30 Tagen Jahresurlaub = 5 Tage. Einige Tarifverträge zählen sogar jeden angebrochenen Monat (aber da ich nicht weiss, wo Deine Frau arbeitet und auch nicht jeden Tarif kenne, weiss der Betriebsrat da sicher besser Bescheid).
*MuSchG §10, Abs.2
Lieber Gruß
Guido
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heisst, dass (gesetzlich*) zumindest jeder VOLLE Monat (wenn
sie vom 1.1. bis zum 15.3. in Mutterschutz ist, sind es dann
zwei) für den Urlaubsanspruch zählt. Also 2/12 von
Ist nicht korrekt, wenn sie danach wieder arbeitet oder in Erziehungsurlaub geht. Bei Wiederaufnahme der Beschäftigung, bleibt es beim vollen Urlaub und bei Erziehungsurlaub dürfen nach Bundeserziehungsgeldgesetz nur für volle Monate Erziehungsurlaub 1/12 des Erholungsurlaubs gekürzt werden.
(§ 17 BErzGG)