Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Hallo,

wir bekommen ein Baby …juhuuuu! Der Termin ist der 18. Januar und danach gibt es ja vom Arbeitgeber noch 8 Wochen Mutterschutzurlaub - wenn ich nicht irre.
Jetzt meine Frage: Hat meine Frau für diese 8 Wochen einen zusätzlichen Urlaubsanspruch oder nur noch für die 18 Tage des Januar ?

Danke für alle Tipps !

Hoss

Habe ich doch heute schon mal gelesen…
Huhu!

Du bist nicht zufällig der Mann von Silke?!

Egal…
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!

Für den Zeitraum des Mutterschutzes gilt Deine Frau als aktiv beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis bleibt ununterbrochen, was heisst, dass (gesetzlich*) zumindest jeder VOLLE Monat (wenn sie vom 1.1. bis zum 15.3. in Mutterschutz ist, sind es dann zwei) für den Urlaubsanspruch zählt. Also 2/12 von (sagen wir mal) 30 Tagen Jahresurlaub = 5 Tage. Einige Tarifverträge zählen sogar jeden angebrochenen Monat (aber da ich nicht weiss, wo Deine Frau arbeitet und auch nicht jeden Tarif kenne, weiss der Betriebsrat da sicher besser Bescheid).

*MuSchG §10, Abs.2

Lieber Gruß
Guido

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Hallo Guido,

danke für Deine Antwort …auch wenn ich nicht der Mann von der Silke bin - nicht einmal „zufällig“

Viele Grüße

heisst, dass (gesetzlich*) zumindest jeder VOLLE Monat (wenn
sie vom 1.1. bis zum 15.3. in Mutterschutz ist, sind es dann
zwei) für den Urlaubsanspruch zählt. Also 2/12 von

Ist nicht korrekt, wenn sie danach wieder arbeitet oder in Erziehungsurlaub geht. Bei Wiederaufnahme der Beschäftigung, bleibt es beim vollen Urlaub und bei Erziehungsurlaub dürfen nach Bundeserziehungsgeldgesetz nur für volle Monate Erziehungsurlaub 1/12 des Erholungsurlaubs gekürzt werden.
(§ 17 BErzGG)

LG

c.h.

Stimmt genau!
Hi!

Da hätte ich mal 18 Seiten weiter blättern sollen :wink:

Aber wenn sie aufhören würde, wäre es korrekt (nur, wer macht das schon?)

Gruß
Guido