Wer kann mir sagen wo ich offizielle Auskunft darüber bekomme, wieviel Urlaub mir in den sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt zusteht? Mein AG behauptet nämlich, dass ich keinen Anspruch habe. Steht das event. irgendwo schwarz auf weiss?
Hallo Silke,
bist du im öffentlichen Dienst oder bei einer privaten Firma. Im ersten Fall ist das BAT möglicher Ratgeber, im zweiten dein Arbeitsvertrag.
Meine Ansicht dazu: Da der Mutterschutz dir sozusagen eine Privilegierung (Lohnfortzahlung ohne Arbeit) gewährt, liegt es nahe, dass dein AG recht hat.
Gruß, BeBro
Wer kann mir sagen wo ich offizielle Auskunft darüber bekomme,
wieviel Urlaub mir in den sechs Wochen vor und acht Wochen
nach der Geburt zusteht? Mein AG behauptet nämlich, dass ich
keinen Anspruch habe. Steht das event. irgendwo schwarz auf
weiss?
Wer kann mir sagen wo ich offizielle Auskunft darüber bekomme,
wieviel Urlaub mir in den sechs Wochen vor und acht Wochen
nach der Geburt zusteht? Mein AG behauptet nämlich, dass ich
keinen Anspruch habe. Steht das event. irgendwo schwarz auf
weiss?
Hi Silke,
nach Bundesurlabsgesetz stehen Dir für jeden vollen Monat deines Arbeitsverhältnisses 1/12 Deines Jahresurlaubes zu.
Das Beschäftigungsverbot nach MuSchuG unterbricht Dein Arbeitsverhältnis nicht!
Eine Ausnahme bildet hierbei die Zeit des Erziehungsurlaubs (aber nicht des Mutterschutzes!!). Im Erziehungsurlaub werden für jeden vollen Monat 1/12 vom Jahresurlaub abgezogen. Beachte: Nur für volle Monate!
Für die Zeit der Mutterschutzfrist steht dir der volle Urlaub zu!
MfG
C.h.
Wer kann mir sagen wo ich offizielle Auskunft darüber bekomme,
wieviel Urlaub mir in den sechs Wochen vor und acht Wochen
nach der Geburt zusteht? Mein AG behauptet nämlich, dass ich
keinen Anspruch habe. Steht das event. irgendwo schwarz auf
weiss?
Hi!
Du hast doch eh frei in der Zeit!
Oder meinst Du, ob in dieser Zeit ein Urlaubsanspruch erwirkt wird? Dann kann ich Dich beruhigen - Mutterschutz ist kein Ausfallgrund, der Urlaubsanspruch mindern kann.
Dass der Mutterschutz Dein Arbeitsverhältnis nicht unterbricht steht im Mutterschutzgesetz (MuSchG $10, Abs. 2).
Gruß
Guido
Hallo BeBro,
Meine Ansicht dazu: Da der Mutterschutz dir sozusagen eine
Privilegierung (Lohnfortzahlung ohne Arbeit) gewährt, liegt es
nahe, dass dein AG recht hat.
Ist bei Dir dann Krankheit auch eine Privilegierung, aufgrund derer Dein Urlabusanspruch gekürzt werden darf?
Gruß, Karin
Da bist Du falsch informiert
Hi!
Meine Ansicht dazu: Da der Mutterschutz dir sozusagen eine
Privilegierung (Lohnfortzahlung ohne Arbeit) gewährt, liegt es
nahe, dass dein AG recht hat.
Silke bekommt während ihres Mutterschutzes KEINE Lohnfortzahlung! Sie erhält Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse und einen Zuschuss dazu vom Arbeitgeber!
Gruß
Guido