Urlaubsanspruch im praktikum

hallo,

anscheinend haben ja selbst praktikanten einen anspruch auf urlaub/freie tage…

nur: wie genau sieht dieser anspruch aus?

beispiel dazu:
studienbegleitendes pflichtpraktikum, dreimonatige dauer/14 wochen, arbeitszeit sieben stunden/tag/fünf tage pro woche, vergütung („aufwandsentschädigung“) wären 200 € im monat.

ich kenne mich damit überhaupt nicht aus - es wäre schön, wenn ich in etwa wüsste, wieviele tage freigenommen werden könnten und was es zu beachten gilt.

vielen dank + einen sonnigen tag,
yasmin

geh doch einfach mal zur zuständigen Personalabteilung und frage da nach… Wieviel Urlaub Dir zusteht hängt u.a. auch von den betrieblichen Regelungen ab.

Andere Frage: Muß man bei gerade mal 14 Wochen arbeit unbedingt Urlaub nehmen? Schließlich sollst Du da ja auch was lernen!!! Als Arbeitgeber würde ich das nicht gerade positiv werten…

Hi,

vielen Dank.

Ist eine kleine Firma (und es geht auch nicht um mich), also keine Personalabteilung. Das Praktikum dort wird nur "abgeleistet, weil drei Monate Pflicht in der Studienordnung stehen, davon bisher noch nichts geleistet wurde und das aber Voraussetzung für die Abschlussarbeit ist.

Einen Lerneffekt gibt es dort eh nicht, da diese Firma ihre Praktikanten wirklich nur als billige Arbeitskräfte einsetzt und man auch um der armen Studenten Pflichtpraktika weiss. Soviel zur Erklärung also.

Ein oder zwei Urlaubstage müssen vor P´ende aber tatsächlich sein, da zwei Operationen in der Familie anstehen und derjenige eben im Krankenhaus sein muss.

Es wäre wirklich gut, wenn ich einen (rechtliche) Grundlage hätte oder zumindest etwas besser Bescheid wüsste.

Gruß,
Yasmin

Hi Yasmin!

Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter:

http://www.news-vnr.de/archiv/2002/12/newsletter_200…

Gruss

Pauli

Hallo

studienbegleitendes pflichtpraktikum, dreimonatige dauer/14
wochen, arbeitszeit sieben stunden/tag/fünf tage pro woche,
vergütung („aufwandsentschädigung“) wären 200 € im monat.

ich kenne mich damit überhaupt nicht aus - es wäre schön, wenn
ich in etwa wüsste, wieviele tage freigenommen werden könnten

Per Gesetz: Null Tage.

Das von Dir angesprochene Modell unterliegt nicht dem Arbeitsrecht. Das BUrlG findet keine Anwendung.

Gruß,
LeoLo

Hallo Jasmin,

Du meinst sicher kein Praktikum, sondern ein praktisches Studiensemester, das integrierter Bestandteil und somit Studienleistung im Rahmen Deines Studiums ist.

So wie ich das kenne (und ich arbeite in dem Bereich), gibt es Verträge Deiner Hochschule für das Praktische Studiensemester und diese Verträge haben üblicherweise etwas „Kleingedrucktes“ - genau dort müßte etwas zum Urlaubsanspruch stehen. (Im Internet ist bei Deinem Studiengang noch nichts zu finden)

Die Verträge, die ich zu dem Thema kenne, umfassen genau 20 Wochen und sind Netto - das heißt, es gibt KEINEN Urlaubsanspruch.
Ausschließlich für Teilnahme an Prüfungen mußt Du an dem Tag frei bekommen.
Wenn Du selber ins Krankenhaus mußt, und das ganze dauert länger als 7 Tage, kann es sein, daß Du die Zeit nacharbeiten mußt. Wenn Du andere ins Krankenhaus begleiten möchtest, so ist das sicherlich sehr nett von Dir, aber während des praktischen Studiensemesters mit Deinem Studium nicht vereinbar.
Nach meinem Kenntnisstand hast Du auch keinen Anspruch auf Vergütung, es ist aber durchaus möglich und üblich, einen geringen Betrag zu erhalten. In 14 Wochen kostest Du in der Regel auch mehr Arbeit als daß Du Leistung einbringst.

Wenn Du nur als billige Arbeitskraft benutzt wirst, so ist das nicht der Sinn und Zweck eines praktischen Studiensemesters. Das heißt aber nicht, das Du nicht arbeiten sollst - aber Du sollst dabei etwas lernen können, was Deinem Wissenstand im Studienverlauf entspricht und Dir einen Eindruck über Dein späteres Berufsfeld verschafft. Bei Deinem Studiengang steht folgender Zweck: „Der Praxisbezug zielt auf die Vermittlung praktischer Kulturtechniken ab (Kommunikationstechniken wie Oralität, Schriftlichkeit, Textkreation, Textdesign sowie Archivierungs-, Recherche- und Informationstechniken).“

Entweder hast Du Dir die Stelle zu sehr nach Komfort-Gesichtspunkten ausgesucht (kurze Wege, schnelle Bewerbung, wenigstens etwas Kohle etc.) oder Dein betreuender Hochschullehrer/der Praxissemesterbeauftragte hat gepennt.
Du solltest versuchen, Kontakt mit Deinem betreuenden Hochschullehrer bzw. dem Praxissemesterbeauftragten aufzunehmen, damit über Deine Arbeits- bzw. Lerninhalte gesprochen wird und ggf. den Platz wechseln.
Wenn es keinen entsprechenden Verantwortlichen gibt, solltest Du reinen der beiden Studiengangsbeauftragten (Görling, Skandies) ansprechen.

Grüße

J. Doe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]