Folgender Sachverhalt: Eine alleinerziehende Mutter - 2 Kinder - möchte mit ihrem Partner - ebenfalls 2 Kinder - Urlaub in den Ferien machen. Die Kinder leben in unterschiedlichen Bundesländern, so dass nur ein gewisser Zeitraum der Sommerferien in Frage kommt.
Die Kollegin der alleinerziehenden Mutter möchte ebenfalls genau in diesem Zeitraum in den Urlaub. Die Kinder der Kollegin sind volljährig und berufstätig, bzw. ein Kind im letzten Ausbildungsjahr.
Die Frage stellt sich nun, wer hat Anspruch auf genau diesen Zeitraum bzw. gibt es eine festgelegte Regelung, wer in den Ferien bevorzugt Urlaub machen darf. Verweiß: Bundesurlaubsrecht $ 7.
Hallo
„Anspruch auf genau diesen Zeitraum“ hat keiner. Der AG hat bei der Urlaubserteilung (nebst betrieblicher Belange) die sozialen Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Bei gleicher Voraussetzung für beide AN schiene hier auf den ersten Blick die alleinerziehende Mutter vorangig. Wenn die Kollegin aber z.B. schon früher den Urlaub eingereicht und auch gewährt bekommen hat, dann ist da nichts mehr dran zu rütteln…
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
vielen Dank für deine Antwort. Nein. Der Urlaub wurde von der alleinerziehenden Mutter zuerst beantragt und muss von der Kollegin gegengezeichnet werden (Vertretung). Im Umkehrschluß verhält es sich genauso. Das ganze muss dann vom Amtsleiter abgezeichnet werden.
LG
frechemaus11
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