Urlaubsanspruch in der Probezeit

Hallo

weiß jemand ob ich einen Urlaubsanspruch habe, wenn ein halbes Jahr Probezeit habe, ich aber nach drei monaten gekündigt habe also jetzt! Mir wurde gesagt ich habe keinen Urlaubsanspruch und das steht auch im vertrag! aber kann das sein?
normalerweiße teilt man doch den gesamt urlaub durch 12 und dann hat man die anzahlt der tage im monat also hätte ich 7,5 !

kann mir jemand weiterhelfen? :smile:

Hallo,
natütlich erwerben Sie bereits in der Probezeit einen Urlaubsanspruch, und zwar für jeden vollen Monat haben Sie Anspruch auf 1/12 des vereinbarten Jahresurlaubes.
Sollte kein Urlaub vereinbart sein, dann gilt automatisch das BUrlG:
§ 5
Teilurlaub.(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.