Hallo zusammen,
ich benötige Unterstützung bei folgendem hypothetischen Fall:
Schwanger Frau ist abhängig beschäftigt und arbeitet 40 Std. / Woche. Sie hat einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen. Der errechnete Entbindungstag ist der 07.05.2013. Damit beginnt der Mutterschutz am 26.03.2013 und endet am 02.07.2013. Ab dem 03.07.2013 beabsichtigt die Frau für zwei Jahre in Elternzeit zu gehen.
Nun die Fragen:
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Wie viel Urlaub würde ihr für das Jahr 2013 zustehen? Ausgehend von den Eckdaten würde ich 17,5 Tage (gerundet 18) annehmen, also 30 / 12 * 7. Ist das korrekt? Zählt der angefangene Monat mit in die Berechnung?
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Wann dürfte sie den Urlaub in Anspruch nehmen? Wäre der Arbeitgeber verpflichtet, ihr den Urlaub vor Beginn des Mutterschutzes zu gewähren oder nur den Urlaub, den sie bis zum Mutterschutz erworben hätte, also 7,5 (gerundet 8) Tage?
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Wann würde ein eventuell verbleibender Resturlaub verfallen? Ausgehend von §17 MuSchG würde ich vermuten, dass er am 31.12.2014, also vor Ende der Elternzeit verfallen würde. Oder startet diese Frist erst mit Ende der Elternzeit?
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Was würde mit einem Resturlaub geschehen, wenn sich die Frau in der Elternzeit dazu entscheidet den AG zu wechseln? Hätte sie einen Anspruch auf Auszahlung?
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Elternzeit: Muss eine Arbeitnehmerin vor Beginn des Mutterschutzes die Dauer der Elternzeit verbindlich angeben oder gibt es hier andere Fristen, die relevant sind?
Fragen über Fragen. Ich bin gespannt auf die Antworten und danke schon mal im Voraus dafür.
VG
NH