Urlaubsanspruch in der Schwangerschaft

Hallo und frohe Weihnachten,

während des Beschäftigungsverbotes 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat man ja Urlaubsanspruch.

Wie sieht es aus, wenn das Beschäftigungsverbot bis 5 Tage in einen neuen Monat reinfällt und Beispielsweise in der 1. Septemberwoche endet? Hat man dann für den vollen Monat den Urlaubsanspruch oder wird der Urlaub anteilig berechnet?

… Danke für eure Antworten im Voraus!

Viele Grüße, Lily

Hi!

Wie sieht es aus, wenn das Beschäftigungsverbot bis 5 Tage in
einen neuen Monat reinfällt und Beispielsweise in der 1.
Septemberwoche endet? Hat man dann für den vollen Monat den
Urlaubsanspruch oder wird der Urlaub anteilig berechnet?

Was genau passiert denn nach der Geburt?
Elternzeit?

VG
Guido

Hallo Guido,

genau, nach dem Beschäftigungsverbot folgt die Elternzeit direkt im Anschluss.

VG, Lily

Hi!

Dann ist es einfach :smile:

Für jeden VOLLEN Monat Elternzeit wird ein 12tel des Jahresurlaubs gekürzt.
Beginnt die Elternzeit am 2. oder endet sie am 30. (bei einem Monat mit 31 Tagen), dann wird dieser Monat nicht gekürzt.

VG
Guido

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Hello again,

besten Dank für die Info. Das gleiche gilt dann, wenn die Elternzeit am 5. eines Monats beginnt, oder?

Und wie sieht es mit dem Gehalt aus? Während des Beschäftigungsverbotes steht einem ja noch das Gehalt zu…wird es anteilig berechnet wenn das Beschäftigungsverbot z. B. am 4. eines Monats endet und man danach direkt in Elternzeit geht oder bekommt man für diesen Monat noch das volle Gehalt?

Vielen Dank =)

Moin,

während des Mutterschutzes (6 Wochen vor/ 8 Wochen nach Geburt) erhält man zum einem 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse. Muss man beantragen.
Darüber hinaus erhält man einen Zuschuss vom Arbeitgeber, der sich nach dem Durchschnitts-Nettogehalt der letzten 3 vollen Monate vor Beginn des Mutterschutzes richtet. Dieser ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Nebenbei: Das Beschäftigungsverbot gilt erst ab Geburt. Vorher kann man noch arbeiten, wenn man will. Es sei denn, man übt einen bestimmten Beruf aus, wo das Beschäftigungsverbot bereits ab Beginn der Schwangerschaft gilt (Zahnärtzin bspw.) oder der Azrt rät ab.

VG
e