Hallo Experten und Interessierte,
ich würde gerne wissen, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, die die Urlaubsansprüche in den Schulferien regelt. In vielen Betrieben wird es so gehandhabt, dass Eltern mit schulpflichtigen Kindern bevorzugt Urlaub in den Schulferien bekommen. Kinderlose bekommen nur dann Urlaub während der Ferienzeiten, wenn die Leute, die Familie haben versorgt sind. Rücksichtnahme ist hier ein Gebot. Könnte im umgekehrten Fall einer Teilzeitkraft, die schulpflichtige Kinder hat, grundsätzlich Urlaub während der Ferien nur dann gewährt werden, wenn die Vollzeitkräfte hier keinen Urlaub eingetragen haben? Gibt es dafür eine gesetzliche Regelung oder ist das dem Unternehmen selbst überlassen, wie das gehandhabt wird? Danke für jeden Hinweis! Lady108