Hallo miteinander,
ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch bei einer sog. geringfügigen Beschäftigung, die beispielweise pauschal mit € 200,-- für 20 Arbeitsstunden (€ 10,-- Stundenlohn) vergütet würde. Diese 20 Stunden würden nach Arbeitsanfall in unregelmäßigem Einsatz ungeachtet des Wochentages, also incl. Samstag und Sonntag, abgeleistet und jeweils am Monatsende das Stunden-Soll mit dem Stunden-Ist verrechnet. Bei Differenzen ergäbe sich ein Übertrag in den Folgemonat.
Wenn jetzt einzelne Urlaubstage genommen würden, als Beispiel mal 8 Tage, wie viel Stunden wären dafür anzusetzen, d.h. vom monatlichen Stunden-Soll abzuziehen, bzw. wie wird das grundsätzlich berechnet?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Liebe Grüße
Oui