so, hier noch mal meine wortmeldung.
ahoi! danke für eure mühe. und sorry, dass ich heute alles kleinschreibe, ich hoffe, es ist dennoch lesbar genug.
Hallo
Auch nicht die Tatsache, dass hier nicht der Vermittler,
sondern der aktuelle AG auch vorher schon AG war?
Das habe zumindest ich so gelesen…
Naja, es scheint etwas diffus zu sein. Mir ist nicht ganz
klar, WER dem Vermittler diese ominösen 2% vom Brutto gezahlt
hat und ob das regelmäßig oder einmalig war.
die studenten zahlten von ihrem bruttogehalt für jeden vermittlungsschein 2%. was genau die arbeitgeber für die lohnsteuerliche abrechnungsarbeit zahlten, weiß ich nicht. (war auch keine verpflichtung für den arbeitgeber, dass von der tusma machen zu lassen, sondern ein angebot).
Es erscheint
tatsächlich so, als sei dies einmalig an den gemeinnützigen
(auch das spricht dafür daß AG die Kanzlei war) Verein
abgeführt worden.
dafür, dass die studenten ihren lohnsteuerkram nicht selbst erledigen müssen, sondern die tusma das macht, wurden die 2% gezahlt. jeden monat.
auf der inzwischen nicht mehr in der alten form vorhandenen webseite stand auch explizit, dass das arbeitsverhältnis mit dem jeweiligen arbeitgeber zustandekommt und die studenten nicht bei der tusma angestellt sind, um „ausgeliehen“ zu werden. sondern die studenten waren mitglieder im verein und konnten eben jobvermittlung in anspruch nehmen.
Und Ute sagt ja auch, daß der AG von Anfang
an die Kanzlei war. Dem gegenüber steht, daß diese
„Jobvermittlung“ die Abrechnungen übernimmt, dafür Gebühren
übernimmt und vor allem auch, daß dieser „gemeinnützige
Verein“ in die Insolvenz geht… Das erscheint mir alles nicht
gerade „gemeinnützig“ sondern gut und gerne auch
gewinnorientiert zu sein.
nee, die waren definitiv gemeinnnützig, eine berliner institution. und haben für die studenten meist recht gute bedingungen rausgeschlagen, festen mindestlohn und verhandlungen mit größeren arbeitgebern im sinne der studenten. dubiose angebote wurden nicht angenommen. (kenn einen der vermittler ein bisschen, also „backstage-informationen“.)
auf die tusma lass ich nix kommen
. haben ohne öffentliche gelder gearbeitet und - grad weil sie nicht besonders viele gewinne haben - nur die prozente der bruttolöhne und eben ggf. von arbeitgebern gebühren - sehr lange vor sich hingekrepelt in wirtschaftlicher hinsicht. deswegen auch die insolvenz. kann gern einen zeitungsartikel dazu verlinken, wenn das dem verständnis dient.
Wenn es sich um ein reines AV
zwischen Kanzlei und AN handeln würde, warum sollte der AG
verpflichtet sein, diesen „Verein“ weiter zu nutzen? Welche
Vertragskonstrukte lagen also dem ganzen zugrunde?
das ist der AG nicht gewesen.
für arbeitgeber war es bequem, weil sie sich eben nicht um verträge kümmern müssen und die arbeitnehmersuche nicht betreiben mussten - sie riefen bei tusma an, sagen „wir brauchen eine schreibkraft mit mindestens 300 anschlägen pro minute, haben Sie da wen?“ und bekamen dann studenten zum vorstellungsgespräch. alles, was sie sonst noch tun mussten, ist den studenten das gehalt zu überweisen und den vermittlungsschein am ende des monats zu unterschreiben.
Daher wollte ich da noch mal nachhaken, weil manchmal die
Aussagen des Fragestellers verwirrend sind und unbewußt in die
Irre führen können.
ich hoffe, das oben geschriebene führt nicht noch mehr in die irre.
ist eben nicht einfach ein zeitarbeitsunternehmen, sondern ein „sonderfall“. in berlin gibts außerdem noch die „heinzelmännchen“ (gehören zum studentenwerk). und private, gewinnorientierte unternehmen.
tusma war ein eingetragener verein, der seit 1949 bestand und wirklich den zweck hatte, jobs an studenten zu vermitteln - hauptamtliche kräfte gabs kaum, die tusma-leute waren oft noch selbst studenten.
grad für ausländische studenten war die tusma eine praktische sache, weil dort jobs schnell zu bekommen waren - ach, das tut ja nichts mehr zur sache, sorry, bin ins reden gekommen.
Ob eine sachliche Befristung im Laufe des AV wirksam
abgeschlossen werden konnte, wenn es sich wirklich dauerhaft
um eine Arbeitsverhältnis zwischen Kanzlei und AN handelte,
wird ganz besonders vom Grund der Befristung abhängen.
hab den vertrag nicht hier. ein grund ist - und das sieht die studentin auch so - der abschluss des studiums. die kanzlei ist sehr zufrieden mit der studentin, chefanwalt sagte schon, dass ihm sehr daran gelegen ist, sie lange zu behalten.
danke an dich und an guido.
ne allgemeine frage: wie funktioniert das im urlaub mit dem geld? jeden monat unterschiedliches gehalt, immer unter 800 euro (niedriglohn-gleitzone). abwechselnd zwei und dann nächste woche drei tage pro woche, meist 5,5 stunden. was wird für die urlaubszeit gezahlt? durchschnittsgehalt der letzten 13 wochen als basis?
übrigens sagte die buchhalterin schon, dass die studentin klar vollen urlaubsanspruch hat seit januar. über den tisch wollen die ihre tippsen nicht ziehen
.
gruß
- in der hoffnung, dass es noch nicht zu speziell ist und keiner gegen das rechtsberatungsverbot verstoßen muss… -
ute