Urlaubsanspruch kürzen?

Hallo zusammen,

mal angenommen… ein kleiner metallverarb. Betrieb (13 Mitarbeiter) leidet durch die Wirtschaftskrise an Umsatzeinbußen. Der Chef streicht den MA rückwirkend die Überstundenprozente. Dann richtet er ein Zeitkonto ein. Dann will er Kurzarbeit einführen. Dann verkündet er, dass kein Weihnachtsgeld gezahlt wird. Dann kommt er auf die Idee, den Urlaubsanspruch fürs kommende Jahr zu kürzen. Und zwar so: Ein Mitarbeiter war im Jahr 2009 drei Wochen krank, also bekommt er im kommenden Jahr statt 30 Tg. Urlaub 27. Ein anderer war 12 Wochen krank, also bekommt er statt 30 Tg. Urlaub 18. Geht das so einfach? Was wäre, wenn einige MA Arbeitsverträge haben, in denen 30 Tg. Urlaub vereinbart waren? Und was ist mit denen, die keine Vertrag haben, aber schon seit Jahren immer 30 Tg. Anspruch haben?

Danke für Eure Antworten!

Micha

Hallo,

bei ALLEN geschilderten Sachverhalten wäre zu prüfen:

  • gibt es eine tarifvertragliche/arbeitsvertragliche Regelung ?(falls ja, Änderungskündigung durch AG nötig)
  • falls nein, unterliegt die Leistung den Regeln der „betrieblichen Übung“ ?(falls ja, können AN auf Weitergewährung klagen)
  • falls nein, werden zwingende gesetzliche Regelungen verletzt ? (z. B. gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Tagen bei 5-Tage-Woche)

Jedenfalls muß da auf alle Fälle ein Fachanwalt 'ran, den wenn ein betroffener AN nix tut, tickt eine unerbittliche Fristenuhr.
&Tschüß
Wolfgang