Jemand hat einen Minijob mit Vertrag. Das Vertragsverhältnis besteht vom 1.4.18 bis 31.08.18. Probezeit ist zwei Monate. Die Regelmässige Arbeitszeit beträgt 10 Stunden wöchentlich (Es kommt aber auch zu Überstunden, die bezahlt werden).
Im Vertrag steht zudem, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Jahresurlaub von 24 Tagen anteilig für die Beschäftigungsdauer hat.
Als nun der Arbeitnehmer danach fragt, ob er die letzten zwei Wochen im August Urlaub bekommt (um quasi die restliche Zeit des Vertrages wegzubleiben), wird gemurmelt „Ich muß erstmal schauen, wie viel Tage Anspruch das sind, da du nur ein paar Stunden in der Woche arbeitest“.
Eigentlich verstehe ich es so, dass ich Pro Monat 2 Tage Urlaubsanspruch habe. Das wären dann 10 Tage Urlaub, was dann 2 Wochen Urlaub sind, oder? Auch wenn man nur 2 oder 3 Tage in der Woche Arbeitet…
Seltsam ist auch, dass die Arbeitszeit (Laut Vertrag) 10 Stunden pro Woche beträgt, Überstunden anfallen können, die „im gesetztlichen Rahmen“ durchzuführen sind, das vereinbarte Monatsgehalt aber auf 391,50€ gedeckelt ist… Müsste da nicht eigentlich ein Stundenlohn stehen? Habe ich noch nie gesehen, dass im Vertrag das Monatsgehalt genannt wird. Immerhin variieren ja die Anzahl der Arbeitstage im Monat…
Nicht unbedingt. Allerdings muss mind. der gesetzliche Mindestlohn (so er hier greift !) herauskommen wenn man diese Geldsumme durch die tatsächlichen Stunden teilt.
Und warum ein 450 €-Job auf diese krumme Summe gedeckelt sein soll ?
Steht da nur „Tage“ oder „Arbeitstage“, evtl. sogar „Werktage“?
Was bekommen die Vollzeitkräfte an Urlaub, wie oft kommen sie in der Woche?
Bei 10 Stunden in der Woche komme ich da auf einen Stundenlohn von etwas mehr als 9 € - es mag ungewöhnlich sein, unüblich ist es zunächst aber mal nicht, ebenso ist es nicht falsch.
Werden die Überstunden denn extra gezahlt?
OK - dann muss man anhand der tatsächlichen Arbeitstage einen Durchschnitt bilden, der dann als Grundlage genommen wird.
Aber
Ich wollte eigentlich wissen, ob die Vollzeitkräfte 5 oder 6 Tage in der Woche kommen.
Abhängig davon hättest Du dann nämlich über den Daumen gepeilt 2 Wochen oder nur etwas mehr als anderthalb Wochen Urlaubsanspruch bei 24 Arbeitstagen, die bei Vollzeit anfallen würden.
OK, bei jedem Personaler, Abrechner oder Steuerberater gehen die Alarmglocken an, wenn eine Unterschreitung des Mindestlohns im Raume steht, welche in der Regel genau so (durch falsche Überstundenberechnung) stattfindet - deshalb meine Frage.
Cool, wieder ein AG, der besonders schlau ist. War das nicht sogar Gastronomie o.Ä.?
Merke, der Zoll, die Betriebsprüfer Rentenversicherung und Finanzamt haben in den letzten Jahren enorm aufgerüstet, was technische Möglichkeiten angeht, solche „schlauen“ AG zu durchschauen.
Es geht dich zwar als AN erstmal nichts an, aber ich denke dann immer, dass solche AG auch gern bereit sind, ihre AN zu bescheißen, wenn sie es denn an anderer Stelle auch ohne Skrupel tun.
Und, natürlich zahlt der AN indirekt trotzdem mit, weil durch die Schwarzarbeit jedes Jahr enorme wirtschaftliche Schäden (2016 ca. 875 Mio €) entstehen.
Ach komm - er zahlt die Überstunden aus, kann also nicht soo verkehrt sein.
Man muss nicht immer gleich das Schlechteste unterstellen (auch, wenn es die Erfahrung anders lehrt) …
Offiziell? So, wie ich das lese, eher nicht. Wenn Takima schreibt, dass das tatsächlich ausgezahlte Geld nix mit dem Vertrag zu tun hat. @Takima , hast du mal eine Lohnabrechnung bekommen?