Hallo,
ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch aus Mutterschutz. Ausgangssituation ist folgende: Elternzeit mit Teilzeitarbeit an 5 Tagen / Woche. Es tritt eine erneute Schwangerschaft ein und man beendet die erste Elternzeit zum Tag vor dem Antritt des Mutterschutzes. Während des Mutterschutzes wird man dann wieder Vollzeit bezahlt. Soweit so klar. Wie verhält es sich aber mit dem Urlaubsanspruch?
Frage 1: Wie viele Tage Urlaubsanspruch ergeben sich aus dem Mutterschutz? Z.B. bei Mutterschutz ab 23.07. bis 29.10. bei 30 Urlaubstagen / Jahr?
Frage 2: Kann man Urlaubsanspruch aus dem Mutterschutz vorher während der Elternzeit nehmen, obwohl er Vollzeit ist und man Teilzeit arbeitet?
Vielen Dank und viele Grüße,
Miri