Ich weiß, dass es solche oder ähnliche Fragen schon häufiger gab, bin mir aber nicht sicher, ob ich es wirklich richtig verstanden habe.
Folgende Annahme:
Eine Frau ist schwanger, Geburtstermin soll der 24.02.11 sein, 1. Tag des Mutterschutzes wäre damit der 13.01.11. Der Mutterschutz würde, bei pünktlicher Geburt, bis zum 21.04.2011 dauern.
Der normale Jahresurlaub beträgt 24 Tage. Nach dem, was ich gelesen habe, wird für jeden vollen Monat, in welchem Elterngeld bezogen wird, 1/10 vom Urlaubsanspruch abgezogen. Elterngeld würde dann ja theoretisch ab dem 22.04.2011 bezogen werden, der 1. volle Monat wäre dann Mai 2011.
Bei 24 Urlaubstage wären das dann -8/10 (Mai bis Dezember), somit könnten 8 Urlaubstage für das Jahr 2011 genommen werden. Richtig?