Urlaubsanspruch Mutterschutz

Hallo!

Ich weiß, dass es solche oder ähnliche Fragen schon häufiger gab, bin mir aber nicht sicher, ob ich es wirklich richtig verstanden habe.

Folgende Annahme:

Eine Frau ist schwanger, Geburtstermin soll der 24.02.11 sein, 1. Tag des Mutterschutzes wäre damit der 13.01.11. Der Mutterschutz würde, bei pünktlicher Geburt, bis zum 21.04.2011 dauern.

Der normale Jahresurlaub beträgt 24 Tage. Nach dem, was ich gelesen habe, wird für jeden vollen Monat, in welchem Elterngeld bezogen wird, 1/10 vom Urlaubsanspruch abgezogen. Elterngeld würde dann ja theoretisch ab dem 22.04.2011 bezogen werden, der 1. volle Monat wäre dann Mai 2011.

Bei 24 Urlaubstage wären das dann -8/10 (Mai bis Dezember), somit könnten 8 Urlaubstage für das Jahr 2011 genommen werden. Richtig?

Für eine kurze Info wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Hallo,

es wird um ein Zwölftel gekürzt, und auch nicht für Monate mit Elterngeld, sondern für volle Monate Elternzeit.

http://dejure.org/gesetze/BEEG/17.html

Der April ist nur ein Teilmonat mit Elternzeit. Also bekommt sie 8/12 (16 Tage) gekürzt, so dass noch 8 Tage übrig bleiben.

Erstaunlich ist aber, wie man mit falschen Berechnungen (8/10 statt 8/12) zum richtigen Ergebnis kommen kann.

VG
EK

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Allerdings wäre es auch ok gewesen, wenn die Antwort weniger unfreundlich und sarkastisch gewesen wäre…

Verschreiben kann sich schließlich jeder einmal, natürlich hat das Jahr 12 Monate, so dass es natürlich 8/12 heißen muss.

… wer zweimal von Zehnteln schreibt, hat sich im Zweifel nicht verschrieben, aber wie auch immer: gern geschehen.

VG
EK