Urlaubsanspruch nach Arbeitszeitwechsel

Man stelle sich einen Arbeitnehmer vor der bisher halbtags gearbeitet hat. Aus dem Vorjahr und den Monaten 1-3 stehen ihm z.B. 10 Urlaubstage zu.
Ab April wird seine Arbeitszeit erhöht so dass er nunmehr vier ganze Tage arbeitet. Nach seinem neuen Arbeitsvertrag stehen ihm nun zukünftig erdiente Urlaubstage als ganze Arbeitstage zu.

Was aber wird aus seinen noch verbliebenen 10 (halben) Urlaubstagen?

Werden daraus nun 5 ganze Urlaubstage oder bleibt es bei 10 ganzen Urlaubstagen?

Für eine konkrete Begründung (Fundstelle, §…) wäre ich sehr dankbar.

Grüße aus Frankfurt
inforocket

Hallo,

Werden daraus nun 5 ganze Urlaubstage oder bleibt es bei 10
ganzen Urlaubstagen?

Es gibt keine halben Urlaubstage. Insofern ist vor (mehr oder weniger) konkreter Begründung erst mal konkrete Info notwendig, wie die Arbeitszeiten genau (vorher und nacher) waren/sind.

Wenn keine konkreten Infos, dann als Pauschalaussage: Es kommt auf die Arbeits tage pro Woche an, nicht auf die Arbeitsstunden.

Als Beispiel:
Jemand der an 5 Tagen 4 h/Tag arbeitet, hat auf genau so viele Urlaubstage Anspruch wie der Kollege der an 5 Tagen 8 h/Tag arbeitet.

MfG

Hallo Inforocket,

aus meiner Berufspraxis weiß ich, dass der Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit oder innerhalb von verschiedenen Teilzeitmodellen beim Urlaubsanspruch immer wieder zu Verwirrung und teilweise Unzufriedenheit führt.

Gemäß Bundesurlaubsgesetz hat jeder vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf 4 Wochen Urlaub. Viele Firmen bieten aufgrund Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung o.ä. mehr Urlaub (z. B. 6 Wochen).

Wechselt nun ein Arbeitnehmer von der 5-Tage-Woche in eine 3-Tage Woche wird der Urlaub anteilig gekürzt (hier 3/5 des vollen Anspruchs). Es ist dabei irrelevant, wieviele Stunden der Arbeitnehmer an den einzelnen Tagen erbringt. Für viele Arbeitnehmer wird es dann unzufriedenstellend, wenn es verschieden wertige Arbeitstage gibt oder gab. Hierzu ein Beispiel: ein Mitarbeiter arbeitete bisher Vollzeit. Nun wechselt er auf ein Teilzeit-Modell, in dem er 4 halbe Tage (z. B. 4 Std./ Tag) arbeitet. Sein Urlaubsanspruch (auch der noch alte bestehende Urlaub) wird nun gekürzt auf 4/5. Bezogen auf den alten Urlaub erscheint das ungerecht, denn im alten Arbeitszeitmodell erhielt der Arbeitnehmer einen vollen Tag frei (Bezahlung eines ganzen Arbeitstages). Nach dem neuen Modell wird ein Urlaubstag eingebracht, der aber vermeintlich nur noch 4 Std. bezahlte Arbeitszeit darstellt.

Meines Erachtens bleibt es also bei den 10 Tagen Urlaub. Um ganz sicherzugehen: vor dem Wechsel des Arbeitszeitmodells einfach an der entsprechenden Stelle (Personalabteilung) nachfragen. Eine Rechtsquelle kann ich Dir hierzu leider nicht nennen. Ich gehe davon aus, dass es wahlweise im Bundesurlaubsgesetz selbst oder durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts begründet ist.

Viele Grüße Mira