Sollte aus meinem bisherigen Beschäftigungsverhältnis bei Beendigung noch Urlaubsanspruch bestehen, verfällt dieser oder muss er ausbezahlt werden ? Wie verhält es sich mit Plusstunden auf dem Gleitarbeitszeitkonto ? Wird dieses ebenfalls ausbezahlt, da es sich um geleistete Arbeit handelt ?
Freundliche Grüße
Peter