Hallo WWW-ler,
folgendes Anliegen: Ein Mitarbeiter beginnt im April 2007 sein Arbeitsverhältnis mit im Arbeitsvertrag verankerten 28 Urlaubstagen. Eine weitergehende Urlaubsregelung ist nicht vermerkt. Stehen dem Mitarbeiter nach einer bestimmten Zugehörigkeit zum Unternehmen (er ist heute noch dort beschäftigt) gesetzlich mehr Urlaubstage im Jahr zu oder muss er - wenn der AG nicht davon abweicht - mit diesen 28 Tagen Anspruch bis in alle Ewigkeiten leben? Einem Tarifvertrag ist der AG nicht angeschlossen.
Für eure Hilfe vorab schon mal vielen lieben Dank.
Viele Grüße
Minimax