Urlaubsanspruch nach der Probezeit

Hallo,
folgender fiktiver Fall:

Ein Arbeitnehmer tritt im Februar einen neuen Job an, seine Probezeit endet Ende Juli. Er wird danach weiterbeschäftigt. Innerhalb der Probezeit hat er keinen Urlaub genommen.
Hat er ab August Anspruch auf seinen kompletten Jahresurlaub oder nur anteilig für 10 Monate ?

Ihm ist zu Ohren gekommen, dass es evtl. eine Reglung gibt, dass ihm ab August sein voller Jahresurlaub zusteht.

Danke im Voraus
Frank

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Fiktiv sind hier alle Fälle. :wink:

Ihm ist zu Ohren gekommen, dass es evtl. eine Reglung gibt,
dass ihm ab August sein voller Jahresurlaub zusteht.

War er vorher arbeitslos oder hat er von einem anderen AG zu dem jetzigen gewechselt?

MfG

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Fiktiv sind hier alle Fälle. :wink:

das schreibt man hier besser immer nochmal dazu :wink:

Ihm ist zu Ohren gekommen, dass es evtl. eine Reglung gibt,
dass ihm ab August sein voller Jahresurlaub zusteht.

War er vorher arbeitslos oder hat er von einem anderen AG zu
dem jetzigen gewechselt?

Er war nicht arbeitslos und ist von einem zum anderen AG gewechselt.

Gruß
Frank

Hallo,

Er war nicht arbeitslos und ist von einem zum anderen AG
gewechselt.

Dann hat er ja beim anderen AG auch schon einen Anspruch (wenn auch einen geringen) erworben. http://bundesrecht.juris.de/burlg/__6.html (1)

Nach Verstreichen der Wartezeit von 6 Monaten besteht der volle (gesetzliche Mindest-)Urlaubsanspruch. Von diesem wird man dann wohl den Anspruch vom vorherigen AG abziehen müssen.

MfG

Hallo,

http://bundesrecht.juris.de/burlg/__6.html (1)

Leider hat der Arbeitnehmer die Bescheinigung über bereits erhaltenen Urlaub nicht und kann sie höchstwahrscheinlich auch nicht mehr beschaffen.
Wird der Urlaub dann anteilig berechnet?

Danke und Gruß
Frank

Hallo,

http://bundesrecht.juris.de/burlg/__6.html (1)

Wäre der Arbeitnehmer Absolvent, d.h. es wäre seine erster Job nach der Uni, dann hätte er seinen vollen Urlaubsnaspruch?

Gruß
Frank