Hallo,
meine Frage ist etwas spezieller und deswegen habe ich leider keinen Beitrag zu diesem Thema gefunden. Es geht um den Urlaubsanspruch bei dem Wechsel von dualem Studium zu Vollzeitbeschäftigung.
Angenommen ein dualer Student ist mit 8 Stunden wöchentlich während dem Semester und Vollzeit während den Semesterferien bei einem Unternehmen angestellt. Dem dualen Student stand für 2015 bis zum Ende des Studium Mitte Februar noch 1 Urlaubstag zu (Anspruch für das komplette Jahr wären 13 Urlaubstage). Dieser Urlaubstag wurde aber nicht in Anspruch genommen.
Nun hat der Student einen Arbeitsvertrag bei gleichem Unternehmen unterschrieben mit 30 Tagen Urlaubsanspruch. Urlaubsanspruch für das restliche Jahr sind 25 Tage da ja laut Gesetzt mit 1/12 abgerechnet wird - also ab März.
Nun meine Fragen:
- Wird der Februar auch laut Gesetz komplett außen vor gelassen, da weder ein anteiliger Urlaub aus dem dualen Studium noch aus nachherigem Arbeitsverhältnis gewährt wird (Studium nur Januar / Arbeitsverhältnis ab März)?
- Kann man den Urlaubstag aus dem dualen Studium nur auszahlen lassen, da gesetzlich nur ein Urlaubsanspruch auf 24 Tage besteht oder gibt es hier eine Möglichkeit diesen zu übernehmen?
Danke und Grüße
Tom