Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Ahoi Dita09,

sorry dabei kann ich nicht weiterhelfen…

Jack

hallo dita

hier ein paar auszüge aus dem internet:

Mit Beginn und Ende der Elternzeit wird in den jeweiligen Jahren der Urlaub gezwölftelt. Für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit wird der Anspruch um 1/12 gekürzt.

Meine Meinung: ergo hast du keinen anspruch auf resturlaub !

gruß paule

Leider kann ich nicht weiterhelfen.

Ich glaube ja. Genau weiß ich es aber nicht. Gibt es keinen Personalrat? Der müsste das wissen.

Hallo,

Sie haben keinen Anspruch mehr auf den Urlaub von 2010.
Der Urlaubsanspruch verfällt generell 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, d.h. auch ohne eine entsprechend tarifvertragliche Grundlage.

gruss
gorbes