eine Beschäftigte befindet sich in Elternzeit und kommt am 25.10.2007 wieder zurück. Kann mir jemand sagen wie hoch der Urlaubsanspruch für 2007 noch ist. Die Beschäftigte ist 37 also hat einen Grundsätzlichen Anspruch auf 26 Arbeitstage. Ist diese Berechnung richtig?
26 AT / 12 Monate = 2,16 AT x 3 Monate 6,48 AT aufgerundet 7 AT Urlaub?
Zusatzfrage. Kann die Beschäftigte am 25.10.2007, also am 1 Arbeitstag nach der Elternzeit Urlaub einreichen? Ich denke vom Gesetz spricht hier nichts dagegen.
26 AT / 12 Monate = 2,16 AT x 3 Monate 6,48 AT aufgerundet 7
AT Urlaub?
Es wird unter X,5 nicht aufgerundet! Glücklicherweise ist 26*3/12 aber 6,5 und daher ist die Rechnung falsch, aber das Ergebnis von 7 AT richtig
Zusatzfrage. Kann die Beschäftigte am 25.10.2007, also am 1
Arbeitstag nach der Elternzeit Urlaub einreichen? Ich denke
vom Gesetz spricht hier nichts dagegen.
Gesetzlich spricht nichts dagegen, kann er/sie auch schon vorher machen. Ob er gewährt wird, ist eine andere Frage.
jetzt habe ich jedoch im Bundesurlaubsgesetz gelesen, dass Teilanspruch nur für jeden VOLLEN Monat gilt in der der Beschäftigte Arbeitet. Also müsste man m.E. vollgende Berechnung aufstellen:
29 x 2/12= 4,83 und somit 5 Tage.
Denke dass müßte jetzt stimmen. Zusätzlich hätte die Beschäftigte glaub ich auch noch den restlichen Urlaubsanspruch von der Zeit vor ihrer Elternzeit vor 3 Jahren !?!?!
Gruß Lumpi
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