Urlaubsanspruch nach Elternzeit TVöD

Liebe WWW’ler und rinnen

eine Beschäftigte befindet sich in Elternzeit und kommt am 25.10.2007 wieder zurück. Kann mir jemand sagen wie hoch der Urlaubsanspruch für 2007 noch ist. Die Beschäftigte ist 37 also hat einen Grundsätzlichen Anspruch auf 26 Arbeitstage. Ist diese Berechnung richtig?

26 AT / 12 Monate = 2,16 AT x 3 Monate 6,48 AT aufgerundet 7 AT Urlaub?

Zusatzfrage. Kann die Beschäftigte am 25.10.2007, also am 1 Arbeitstag nach der Elternzeit Urlaub einreichen? Ich denke vom Gesetz spricht hier nichts dagegen.

Danke

Hallo.

Ist diese Berechnung richtig?

Wahrscheinlich nicht. Vergleiche mit FAQ:2004 und FAQ:2553

mfg M.L.

Hallo

Ist diese Berechnung richtig?

26 AT / 12 Monate = 2,16 AT x 3 Monate 6,48 AT aufgerundet 7
AT Urlaub?

Es wird unter X,5 nicht aufgerundet! Glücklicherweise ist 26*3/12 aber 6,5 und daher ist die Rechnung falsch, aber das Ergebnis von 7 AT richtig :smile:

Zusatzfrage. Kann die Beschäftigte am 25.10.2007, also am 1
Arbeitstag nach der Elternzeit Urlaub einreichen? Ich denke
vom Gesetz spricht hier nichts dagegen.

Gesetzlich spricht nichts dagegen, kann er/sie auch schon vorher machen. Ob er gewährt wird, ist eine andere Frage.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Ist diese Berechnung richtig?

Wahrscheinlich nicht. Vergleiche mit FAQ:2004 und FAQ:2553

Und was steht da, was dem ganzen entgegen läuft?

Gruß,
LeoLo

Hi LeoLo

jetzt habe ich jedoch im Bundesurlaubsgesetz gelesen, dass Teilanspruch nur für jeden VOLLEN Monat gilt in der der Beschäftigte Arbeitet. Also müsste man m.E. vollgende Berechnung aufstellen:

29 x 2/12= 4,83 und somit 5 Tage.

Denke dass müßte jetzt stimmen. Zusätzlich hätte die Beschäftigte glaub ich auch noch den restlichen Urlaubsanspruch von der Zeit vor ihrer Elternzeit vor 3 Jahren !?!?!

Gruß Lumpi

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Hallo

jetzt habe ich jedoch im Bundesurlaubsgesetz gelesen, dass
Teilanspruch nur für jeden VOLLEN Monat gilt in der der
Beschäftigte Arbeitet.

Da hast Du ausnahmsweise in falsche Gesetz geschaut. Einschlägig hier ist das BEEG. Und dort: § 17, Absatz 1.
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html

Also müsste man m.E. vollgende
Berechnung aufstellen:

29 x 2/12= 4,83 und somit 5 Tage.

Denke dass müßte jetzt stimmen.

Nö. Hihi. Es bleibt bei 7.

Zusätzlich hätte die
Beschäftigte glaub ich auch noch den restlichen
Urlaubsanspruch von der Zeit vor ihrer Elternzeit vor 3 Jahren
!?!?!

Der muß auch noch gewährt werden! Der ist nicht verfallen. Gleicher § wie oben, nur Absatz 2.

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank für die Infos.

Bin wirklich begeistert von diesem Forum. Hoch Lebe das Internet und natürlich die Macher von WWW (nicht zu verwechseln mit Wer wird Millionär) *ggg*

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