Hallo zusammen,
folgende Lage:
Arbeitnehmer, 24 Jahre, Gastronomie, ledig
Keine Probezeit
Beschäftigungszeit: 2 Jahre
Urlaub bereits beansprucht: 19 Tage
Urlaubsanspruch lt. Arbeits-Vertrag: 26 Tage
Kündigung durch Arbeitnehmer, fristgerecht zum 31.10.2013.
Resturlaub ist also noch vorhanden.
Städtereise gebucht (27.10 -31.10.), Hotel und Musicaltickets bereits bezahlt.
Arbeitgeber hat vor Kündigung Urlaub zugesagt.
Nach Kündigung hat Arbeitgeber Urlaub gestrichen.
Nun will Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub nur anteilig gewähren.
Ist Laut §4 BurlG (Bundesurlaubsgesetz) nicht richtig. Denn wenn fristgerecht nach dem 01.06 im Jahr gekündigt wird hat Arbeitnehmer Recht auf vollen Jahresurlaub.
So richtig?
Frage?
Wenn Arbeitgeber sich queerstellt, obwohl auf BurlG und §4 verwiesen wurde wie vorgehen?
Danke für Eure Hilfe