Urlaubsanspruch nach Fristgerechter Kündigung durch Arbeitnehmer

Hallo zusammen,

folgende Lage:

Arbeitnehmer, 24 Jahre, Gastronomie, ledig
Keine Probezeit
Beschäftigungszeit: 2 Jahre
Urlaub bereits beansprucht: 19 Tage
Urlaubsanspruch lt. Arbeits-Vertrag: 26 Tage

Kündigung durch Arbeitnehmer, fristgerecht zum 31.10.2013.
Resturlaub ist also noch vorhanden.

Städtereise gebucht (27.10 -31.10.), Hotel und Musicaltickets bereits bezahlt.
Arbeitgeber hat vor Kündigung Urlaub zugesagt.
Nach Kündigung hat Arbeitgeber Urlaub gestrichen.

Nun will Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub nur anteilig gewähren.
Ist Laut §4 BurlG (Bundesurlaubsgesetz) nicht richtig. Denn wenn fristgerecht nach dem 01.06 im Jahr gekündigt wird hat Arbeitnehmer Recht auf vollen Jahresurlaub.
So richtig?

Frage?
Wenn Arbeitgeber sich queerstellt, obwohl auf BurlG und §4 verwiesen wurde wie vorgehen?

Danke für Eure Hilfe

Hallo,

also natürlich steht es außer Frage, dass einem AN, der zum Ende Oktober aus einem Betrieb ausscheidet, der gesamte Jahresurlaub zusteht. In der Praxis wird das jedoch häufig nicht so praktiziert, da man in einem Anschlussjob ja auch ggf. Urlaub nehmen möchte. Wenn der aber schon komplett beim alten AG genommen wurde, gibt es keinen weiteren Urlaub. Wenn man im Anschluß keinen neuen Jon hat, ist die Sache natürlich anders.

Wenn der AG sich jedoch quer stellt, kann man nur zu einem Anwalt gehen. Da die Sachlage aber klar ist, müsste vermutlich dann auch der alte AG die Anwaltkosten tragen (bin da aber nicht ganz sicher - lieber mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen).

Was nun den zugesagten Urlaub betrifft…wenn Sie das nicht schriftlich haben, wird es schwierig. Da kann sich der AG auf den Standpunkt stellen, dass es nie eine Zusage gab…scheint ja ein unangenehmer Zeitgenosse zu sein…Wenn Sie eh zu einem Anwalt gehen, könnte der das aber vielleicht mitregeln - so auf Vergleichsbasis.

Auf meiner komplett kostenlosen Seite www.g-wie-gastro.de - genauer unter http://www.g-wie-gastro.de/abteilungen/personalbuero… gibts weitere Infos zum Thema Urlaub.

Viel Erfolg.