Urlaubsanspruch nach frstls. Kündigung am 15.Juli

Hallo an alle,

ich weiss, wenn man nach dem ersten Halbjahr kündigt, steht einem der volle Jahresurlaub zu.
Z.B wenn man am 31.07 ordentlich und fristgerecht zum 31.08. kündigt, werden entweder der volle Jahresurlaub im August genommen bzw. der Anteil / oder der ganze Jahresurlaub ausbezahlt, wenn nicht alle Tage frei genommen werden können.

Angenommen sei folgender Fall, bei einer unbefristeten Vollzeit Stelle als Angestellter:

  1. Gesamter Jahresurlaubsanspruch gem. außertarifl. Arbeitsvertrag beträgt 24 Tage, 3 davon bereits im Februar genommen
  2. Es wird vom AN am 15. Juli fristlos gekündigt.
  3. Es wird vom AG am 15. Juli fristlos gekündigt.

Meine Fragen hierzu:
a) Da der Urlaub in diesem Fall nicht genommen werden kann (weil fristlos), müssen die restlichen Urlaubstage vom AG ausbezahlt werden?

b) Werden dann die noch anteiligen 6,5 zwölftel (also noch 10 Urlaubs- Arbeitstage) ausbezahlt?

c) Werden die noch übrigen 21 Tage des vollen Jahresurlaubs ausbezahlt?

Theoretisch wäre c) sinnvoll, scheint mir aber für ungerecht. Aber gerecht oder ungerecht steht nicht zur Debatte. Mich interessieren die trockenen Fakten.
Wie stünde es in diesem Fall bei 2b oder 2c bzw. bei 3b und 3c?

Vielen Dank!

liebe Grüße
Jasmin

Hallo

Die Antworten sind vorbehaltlich anderslautender wirksamer Vertragsvereinbarungen:

Meine Fragen hierzu:
a) Da der Urlaub in diesem Fall nicht genommen werden kann
(weil fristlos), müssen die restlichen Urlaubstage vom AG
ausbezahlt werden?

Ja.

b) Werden dann die noch anteiligen 6,5 zwölftel (also noch 10
Urlaubs- Arbeitstage) ausbezahlt?

c) Werden die noch übrigen 21 Tage des vollen Jahresurlaubs
ausbezahlt?

Der volle Anspruch minus der drei genommenen Tage, also 21.

Wer fristlos gekündigt hat, ist dabei irrelevant.

Gruß,
LeoLo

Hallo
und vielen dank für die Antwort!

Die Antworten sind vorbehaltlich anderslautender wirksamer
Vertragsvereinbarungen:

Meine Fragen hierzu:
a) Da der Urlaub in diesem Fall nicht genommen werden kann
(weil fristlos), müssen die restlichen Urlaubstage vom AG
ausbezahlt werden?

Ja.

b) Werden dann die noch anteiligen 6,5 zwölftel (also noch 10
Urlaubs- Arbeitstage) ausbezahlt?

c) Werden die noch übrigen 21 Tage des vollen Jahresurlaubs
ausbezahlt?

Der volle Anspruch minus der drei genommenen Tage, also 21.

Wer fristlos gekündigt hat, ist dabei irrelevant.

Gruß,
LeoLo

So ähnlich dachte ich es mir „rein rechtlich“ schon. Nur schien es mir sehr ungerecht. Wenn der Arbeitgeber kündigen würde, wäre es gerechter, dass er etwas drauf zahlen muss.

Im Falle dessen, dass der Arbeitnehmer fristlos kündigen würde (nehmen wir an es ist berechtigt) am 15. Juli,
müsste der AG ihn bis zum 15 Juli bezahlen (ist klar) PLUS
die 21 Arbeitstage als (anteilige) Urlaubstage auszahlen? Also theoretisch noch einmal ein volles Gehalt? Obwohl der Arbeitnehmer fristlos gekündigt hat?
Scheint mir schon sehr abstrakt. Ist das nicht ungerecht gegenüber dem Arbeitgeber? Der ist doch hier klar im Nachteil.

LG Jasmin

Hallo

Die Antworten sind vorbehaltlich anderslautender wirksamer
Vertragsvereinbarungen:

das ist mir bewusst, danke :smile:

Hallo :smile:

Im Falle dessen, dass der Arbeitnehmer fristlos kündigen würde
(nehmen wir an es ist berechtigt) am 15. Juli,
müsste der AG ihn bis zum 15 Juli bezahlen (ist klar) PLUS
die 21 Arbeitstage als (anteilige) Urlaubstage auszahlen? Also
theoretisch noch einmal ein volles Gehalt? Obwohl der
Arbeitnehmer fristlos gekündigt hat?
Scheint mir schon sehr abstrakt. Ist das nicht ungerecht
gegenüber dem Arbeitgeber? Der ist doch hier klar im Nachteil.

Guggst Du hier:
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html

Zitat § 7 (4) BUrlG:
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

LG Jasmin

Gruß
MG

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Hallo Jasmin,

So ähnlich dachte ich es mir „rein rechtlich“ schon. Nur
schien es mir sehr ungerecht. Wenn der Arbeitgeber kündigen
würde, wäre es gerechter, dass er etwas drauf zahlen muss.

Im Falle dessen, dass der Arbeitnehmer fristlos kündigen würde
(nehmen wir an es ist berechtigt) am 15. Juli,
müsste der AG ihn bis zum 15 Juli bezahlen (ist klar) PLUS
die 21 Arbeitstage als (anteilige) Urlaubstage auszahlen? Also
theoretisch noch einmal ein volles Gehalt? Obwohl der
Arbeitnehmer fristlos gekündigt hat?
Scheint mir schon sehr abstrakt. Ist das nicht ungerecht
gegenüber dem Arbeitgeber? Der ist doch hier klar im Nachteil.

also mir erscheint es eher andersrum „gerecht“ (auch wenn es vielleicht laienhaft gedacht ist:

Eine fristlose Kündigung hat ja immer einen Grund, soweit ich das verstanden habe. Also:

Wenn AG fristlos kündigt, dann hat AN gegen seine Pflichten verstoßen. Trotzdem soll er noch etwas kriegen.

Wenn AN fristlos kündigt, hat AG gegen seine Pflichten verstoßen, dann darf er auch gerne noch zusätzlich blechen.

Gruß, Karin

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also mir erscheint es eher andersrum „gerecht“ (auch wenn es
vielleicht laienhaft gedacht ist:

Eine fristlose Kündigung hat ja immer einen Grund, soweit ich
das verstanden habe. Also:

Wenn AG fristlos kündigt, dann hat AN gegen seine Pflichten
verstoßen. Trotzdem soll er noch etwas kriegen.

Wenn AN fristlos kündigt, hat AG gegen seine Pflichten
verstoßen, dann darf er auch gerne noch zusätzlich blechen.

ja richtig
Trotzdem wollte ich die Fakten wissen. Bin überrascht.
Ich muss sagen, ich lern immer wieder neu bei www dazu.

Hallo,

Ja, es gibt Tarifverträge, die bei fristlosen Kündigungen des AG den Urlaub auf das gesetzliche Minimum reduzieren.

VG
EK

verstoßen. Trotzdem soll er noch etwas kriegen.

Wenn AN fristlos kündigt, hat AG gegen seine Pflichten
verstoßen, dann darf er auch gerne noch zusätzlich blechen.

Gruß, Karin

zahlt?

c) Werden die noch übrigen 21 Tage des vollen Jahresurlaubs
ausbezahlt?

Der volle Anspruch minus der drei genommenen Tage, also 21.

WOW, ja hier lernt man immer noch dazu.

Hallo,
mir ist das neu, könnte mir hier jemand die genaue Gesetzesgrundlage nennen? Ich meine nicht das Ausbezahlen an sich, sondern die 21 Tage. Unglaublich, ab der 2. Jahreshälfte Kündigung erhält der AN den VOLLEN Urlaub?

DANKE

zahlt?

c) Werden die noch übrigen 21 Tage des vollen Jahresurlaubs
ausbezahlt?

Der volle Anspruch minus der drei genommenen Tage, also 21.

WOW, ja hier lernt man immer noch dazu.

Hallo,
mir ist das neu, könnte mir hier jemand die genaue
Gesetzesgrundlage nennen? Ich meine nicht das Ausbezahlen an
sich, sondern die 21 Tage. Unglaublich, ab der 2. Jahreshälfte
Kündigung erhält der AN den VOLLEN Urlaub?

http://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html

Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz stehen dem ehemaligen AN die in der ersten Jahreshälfte anteiligen Urlaubstage zu.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein Arbeitnehmer, der in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet Anspruch auf den vollen Urlaub hat.

bzgl der Auszahlung wurde hier ein hilfreicher Link gepostet:
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html

So habe ich das verstanden …

Ergänzung
Hallo

http://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html

Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz stehen dem ehemaligen AN die in
der ersten Jahreshälfte anteiligen Urlaubstage zu.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein Arbeitnehmer, der in
der zweiten Jahreshälfte ausscheidet Anspruch auf den vollen
Urlaub hat.

Vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis dauert mehr als 6 Monate, also die Wartezeit des http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__4.html ist erfüllt.

Einzel- und tarifvertraglich kann das bis auf das gesetzliche Minimum von 24 Werktagen (4 Wochen) reduziert werden. Das Minimum von 4 Wochen für diesen Fall ist aber nicht abdingbar.

Gruß,
LeoLo

http://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html

Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz stehen dem ehemaligen AN die in
der ersten Jahreshälfte anteiligen Urlaubstage zu.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein Arbeitnehmer, der in
der zweiten Jahreshälfte ausscheidet Anspruch auf den vollen
Urlaub hat.

Hi,und Danke für die schnelle Antwort. Leider interpretiere ich das anders. Hast Du oder Jemand vielleicht Rechtsprechung dazu?

DANKE

DANKE