also mal folgende Situation: Einem AN wird seit zig Jahren der Mindesturlaub von 24 Tagen vorenthalten (22).Chef sagt: Wenn es nicht passt geht doch zum Arbeitsgericht. Es dürfte alle AN betreffen (5).
Wieviel Jahre rückwirkend könnte man die vorenthaltenen Tage einfordern??
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage
sind.
D. h. bei einer 6-Tage-Woche besteht ein Anspruch auf 24 WERKtage. Bei einer 5-Tage-Woche ist dann ist dann der Mindesurlaub analog dazu 20 Arbeitstage - oder es wird eben für 1 Woche Urlaub 6 Urlaubstage angerechnet - also auch wieder 4 Wochen Urlaub.