Allo, Herrn X arbeitete bei einer Leihfirma.(Tarifvertrag-Zeitarbeit-BZA-DGB). Er hat mit seinem Arbeitsgeber einen Auflösungsvertrag zum 13.08.2009 unterschrieben. Herrn X hatte einen Anspruch auf 24 Urlaubstage im Jahr. Zum 13.08.2009 hatte er 11 Urlaubstage schon genommen.
In der letzte Abbrechnung hat der AG Herrn X nur 5 Resturlaubstage ausgezahlt. Er(der AG) meint Herrn X nur Anspruch auf 16 Urlaubstage, da er nur bis August gearbeitet hat.
Herrn X hat von bekannten gehörte, dass er Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub hat, da er über den 30.06 beschäftig war. Stimmt das?
Vielleicht kann mir die Frage ja jemand mit Angabe eines evtl. existierenden Paragraphen beantworten.
Vielen Dank schon mal vorab