Urlaubsanspruch nach Kündigung

Hallo zusammen,

nehmen wir an, man kündigt sein Arbeitsverhältnis im öffentlich Dienst (Landratsamt) zum 30.September und hat noch 16 Urlaubstage auf seinem Konto.

Wieviele Urlaubstage dürfen hier noch genommen werden?

Im Internet habe ich gelesen, dass man nach einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte den vollen Urlaubsanspruch hat.

Der Arbeitgeber möchte aber nur 9/12 des Jahresurlaubs zugestehen.

Vielen Dank im Voraus für die Info.

Viele Grüße
Alex

Hallo zusammen,

nehmen wir an, man kündigt sein Arbeitsverhältnis im
öffentlich Dienst (Landratsamt) zum 30.September und hat noch
16 Urlaubstage auf seinem Konto.

Wieviele Urlaubstage dürfen hier noch genommen werden?

Im Internet habe ich gelesen, dass man nach einer Kündigung in
der zweiten Jahreshälfte den vollen Urlaubsanspruch hat.

Grundsätzlich ja aufgrund § 5 Abs. 1 BUrlG

Der Arbeitgeber möchte aber nur 9/12 des Jahresurlaubs
zugestehen.

Ist denkbar und zulässig, daß in einem TV oder auf Grundlage eines TV die Zwölftelung auch für das zweite Halbjahr vereinbart werden kann.
Der AG sollte aber mal erklären, auf welcher Rechtsgrundlage er von § 5 Abs. 1 BUrlG abweicht. Gerade unter LRA’s gibt es eine geringe Tarifbindung.

Vielen Dank im Voraus für die Info.

Viele Grüße

&Tschüß

Alex

Wolfgang

Hallo,

so ist es. Der AG muss in diesem Fall nur den anteiligen Urlaub gewähren. (Es sein denn im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag sollte etwas anderes explizit geregelt sein, halt ich aber für unwahrscheinlich9.
Somit stehen dir als 9/12 deines Jahresurlaubes zu.

„Bei der Frage, wie viele Urlaubstage dem aus der Firma ausscheidenden Mitarbeiter zustehen, spielt auch der Kündigungstermin eine Rolle. Hat der Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten des Jahres gekündigt, wird sein Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Das heißt: Für jeden vollen Monat, den der Betreffende im Unternehmen beschäftigt war, steht ihm ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu.“
Hier der Link zu dem Zitat:
mfgTalianna

Keine Ahnung, aber 'ne Meinung ?

Hallo,

Hallo,

so ist es. Der AG muss in diesem Fall nur den anteiligen
Urlaub gewähren. (Es sein denn im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag
sollte etwas anderes explizit geregelt sein, halt ich aber für
unwahrscheinlich9.

Wer Augen hat zu lesen, der lese. Es ist genau anders rum. Wir reden hier über Kündigung in der zweiten Jahreshälfte.
Da steht gesetzlich der volle Anspruch zu, es sei denn, in einem anzuwendenden TV (was auch erst mal bez. des UP geklärt werden muß) steht etwas Anderes.

Somit stehen dir als 9/12 deines Jahresurlaubes zu.

Diese Aussage ist so erst mal grottenfalsch

„Bei der Frage, wie viele Urlaubstage dem aus der Firma
ausscheidenden Mitarbeiter zustehen, spielt auch der
Kündigungstermin eine Rolle. Hat der Arbeitnehmer in den
ersten sechs Monaten des Jahres gekündigt, wird sein
Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Das heißt: Für jeden
vollen Monat, den der Betreffende im Unternehmen beschäftigt
war, steht ihm ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu.“
Hier der Link zu dem Zitat:

Was da drin steht zur Kündigung in der zweiten Jahreshälfte, hast Du also überlesen oder nicht verstanden ?

Herr, schmeiß Hirn 'ra ! Wieso verwechseln ausgerechnet in diesem Unterforum regelmäßig so viele „Berufene“ Meinung mit Ahnung ?

mfg

Kopfschütttelnd

Talianna

Wolfgang

1 Like

Wer im Glashaus sitzt…
Huhu,

vielen Dank für deine Nettigkeiten. Aber im von mir angegebenen Link steht genau das was du wissen willst.

Herr, schmeiß Hirn 'ra ! Wieso verwechseln ausgerechnet in
diesem Unterforum regelmäßig so viele „Berufene“ Meinung mit
Ahnung ?

Nämlich, dass du ab der zweiten Jahreshälfte Ansüruch auf den !!!anteiligen!!! Urlaub (Aber vielleicht liest du den Artikel einfach mal richtig bevor du mich hier beschimpfst…

Aber dir auch einen schönen Tag…

Wenn du die Antworten nicht hören willst, dann stell einfach die Fragen nicht.

Talianna

Leseverständnisprobleme?
Hi!

vielen Dank für deine Nettigkeiten. Aber im von mir
angegebenen Link steht genau das was du wissen willst.

Abgesehen davon, dass der Link ziemlicher Mist ist, scheinst Du ein erhebliches Probelm mit der Verwertung von Informationen aus dem geschriebenen Text zu haben.

Nämlich, dass du ab der zweiten Jahreshälfte Ansüruch auf den
!!!anteiligen!!! Urlaub (Aber vielleicht liest du den Artikel
einfach mal richtig bevor du mich hier beschimpfst…

Ich zitiere mal, ok?
Wer zum 1. Juli oder zu einem späteren Termin wechselt, kann bei einer Fünf-Tage-Woche den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Werktagen verlangen

Wobei hier ziemlich undetailiert nicht darauf eingegangen wird, dass in einer Vielzahl der Fälle eben nicht nur der gesetzliche Mindesturlaub zu gewähren ist - aber ich sagte schon, dass der Link ziemlicher Mist ist.

Da bevorzuge ich die FAQ:2004

Wenn du die Antworten nicht hören willst, dann stell einfach
die Fragen nicht.

Wenn Du nicht einmal die Leute, welche falche Antworten korrigieren von denen unterscheiden kannst, welche eine Frage stellen, hat eindeutig nicht Wolfgang ein Problem!

Adio
Guido

Ach du Sch…
Ich sehe ja jetzt erst, was für ein Dreck der Link tatsächlich war!

Wer zum 1. Juli oder zu einem späteren Termin wechselt, kann
bei einer Fünf-Tage-Woche den gesamten gesetzlichen
Mindesturlaub von 20 Werktagen verlangen

Das Unterstrichene ist sachlich ganz einfach falsch!

Alles klar, mein Fehler,
hatte tatsächlich falsch gelesen (trotz zweimal lesens).
Da ist der Text aus der FAQ tatsächlich viel aussagekräftiger.

Aber nicht zu vergessen: das hier ist ein Forum, keine Rechtsberatung.
Hab schon wohl ein bisschen Ahnung (wenn man davon ausgehen kann, dass ein abgeschlossenes Studium in Wirtschaftsrecht auch Ahnung vermittelt). Da können Fehler schon mal passieren, oder?

Finde trotzdem, dass man durchaus die Nettigkeit nicht verlieren sollte, vor allem, wenn man nur helfen will, oder?

Das ich jetzt in dem Fall wirklich falsch gelesen habe tut mir leid…

Talianna

Ursache und Wirkung

Alles klar, mein Fehler,
hatte tatsächlich falsch gelesen (trotz zweimal lesens).

Dann solltest Du vorsichtig sein, wenn Du hier Menschen ans Bein pinkelst, die etwas haben, was Dir fehlt: Fachwissen!

Da ist der Text aus der FAQ tatsächlich viel aussagekräftiger.

Ich weiß, schließlich habe ich das Teil geschrieben.

Aber nicht zu vergessen: das hier ist ein Forum, keine
Rechtsberatung.

Korrekt, das hier ist ein Experten -Forum mit dem Namen Wer- Weiss -Was.

Hab schon wohl ein bisschen Ahnung (wenn man davon ausgehen
kann, dass ein abgeschlossenes Studium in Wirtschaftsrecht
auch Ahnung vermittelt).

Beim Themenbereich Arbeitsrecht hast Du gefehlt?

Da können Fehler schon mal passieren,
oder?

Klar können Fehler passieren - dann sollte man aber nicht den Leuten ans Bein pinkeln … ich glaube, das steht schon etwas weiter oben

Das ich jetzt in dem Fall wirklich falsch gelesen habe tut mir
leid…

Kein Thema!

Gruß
Guido