Leseverständnisprobleme?
Hi!
vielen Dank für deine Nettigkeiten. Aber im von mir
angegebenen Link steht genau das was du wissen willst.
Abgesehen davon, dass der Link ziemlicher Mist ist, scheinst Du ein erhebliches Probelm mit der Verwertung von Informationen aus dem geschriebenen Text zu haben.
Nämlich, dass du ab der zweiten Jahreshälfte Ansüruch auf den
!!!anteiligen!!! Urlaub (Aber vielleicht liest du den Artikel
einfach mal richtig bevor du mich hier beschimpfst…
Ich zitiere mal, ok?
Wer zum 1. Juli oder zu einem späteren Termin wechselt, kann bei einer Fünf-Tage-Woche den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Werktagen verlangen
Wobei hier ziemlich undetailiert nicht darauf eingegangen wird, dass in einer Vielzahl der Fälle eben nicht nur der gesetzliche Mindesturlaub zu gewähren ist - aber ich sagte schon, dass der Link ziemlicher Mist ist.
Da bevorzuge ich die FAQ:2004 …
Wenn du die Antworten nicht hören willst, dann stell einfach
die Fragen nicht.
Wenn Du nicht einmal die Leute, welche falche Antworten korrigieren von denen unterscheiden kannst, welche eine Frage stellen, hat eindeutig nicht Wolfgang ein Problem!
Adio
Guido